Wirtschaftsbranchen - N
Nassbaggergewerbe
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Nassbaggergewerbe Stand: 27.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Lohntarifvertrag für die Beschäftigten im Nassbaggergewerbe vom 01. Juni 2023, gültig bis 30.04.2025
- Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Nassbaggergewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. März 1999
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Rahmentarifvertrag bis dato nicht geändert worden und ist somit nach wie vor gültig.