Wirtschaftsbranchen - N
Nassbaggergewerbe
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Nassbaggergewerbe Stand: 08.07.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Lohntarifvertrag für das Nassbaggergewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – vom 01. Juni 2025 – kündbar erstmals zum 30. April 2027
- Tarifvertrag für die technischen und kaufmännischen Angestellten des Nassbaggergewerbes in der Bundesrepublik Deutschland – vom 5. Juli 2001
=> Gem. § 2 des TV gelten für die Angestellten die Tarifverträge zugunsten der technischen und kaufmännischen Angestellten des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung.
- Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) – vom 14. Juni 2024, kündbar erstmals zum 31. März 2027
=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Nassbaggergewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – vom 1. Dezember 2024
- Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe - vom 4. Juli 2002 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29. Juli 2005, 20. August 2007, 17. Dezember 2012 und 05. Juni 2014
Ermittlung Stundenlohn
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)