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Wirtschaftsbranchen - N

Nassbaggergewerbe

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Nassbaggergewerbe Stand: 27.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Lohntarifvertrag für die Beschäftigten im Nassbaggergewerbe vom 01. Juni 2023, gültig bis 30.04.2025
  • Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Nassbaggergewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. März 1999

Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Rahmentarifvertrag bis dato nicht geändert worden und ist somit nach wie vor gültig.