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Wirtschaftsbranche - D

Dachdeckerhandwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Dachdeckerhandwerk Stand: 03.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Tarifvertrag zur Neuregelung der Löhne im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 28. Oktober 2022, gültig bis 30.09.2024

=> Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 1 Buchstabe a) wird ersetzt durch den in § 2 des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 15. September 2023 geregelten Mindestlohn von derzeit 13,90 €.

  • Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 28. Oktober 2022, gültig bis 30.09.2024

=> Sofern im Gehalts-TV lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.

  • Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 27. November 1990
  • Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand und Abdichtungstechnik – im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 15. September 2023

Im Übrigen wird auf die im Dachdeckerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen:

Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Druckindustrie

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Druckindustrie Stand: 10.01.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind, folgende Tarifverträge:

Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

  • Tarifbereich/Branche Druckindustrie (Stand: 10.01.2024)