Wirtschaftsbranche - D
Dachdeckerhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Dachdeckerhandwerk Stand: 03.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Tarifvertrag zur Neuregelung der Löhne im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 28. Oktober 2022, gültig bis 30.09.2024
=> Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 1 Buchstabe a) wird ersetzt durch den in § 2 des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 15. September 2023 geregelten Mindestlohn von derzeit 13,90 €.
- Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 28. Oktober 2022, gültig bis 30.09.2024
=> Sofern im Gehalts-TV lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.
- Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 27. November 1990
- Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand und Abdichtungstechnik – im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 15. September 2023
Im Übrigen wird auf die im Dachdeckerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Dachdeckerhandwerk - Downloadbereich
Druckindustrie
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Druckindustrie Stand: 10.01.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind, folgende Tarifverträge:
- Gehaltstarifvertrag für die Angestellten der Druckindustrie in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt vom 01. Mai 2022, gültig bis 29. Februar 2024
- Manteltarifvertrag für die Angestellten der Druckindustrie in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt - vom 22. Januar 1991, in der Fassung vom 18. Dezember 2006
- Lohnabkommen für die Druckindustrie gültig ab 01.Februar 2022 bis 29. Februar 2024
- Sollte bei den aufgeführten Entgeltgruppen ein aktuell geltender Stundenlohn unterhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegen, wird dieser ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Tarifbereich/Branche Druckindustrie (Stand: 10.01.2024)