Wirtschaftsbranche - D
Dachdeckerhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Dachdeckerhandwerk Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Tarifvertrag zur Neuregelung der Löhne im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - vom 11. November 2024, gültig bis 30.September 2027
Im Lohn-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
=> Ab 01.11.2025: Entgelt der Lohngruppe 1 a) (entspricht Mindestlohn 1 im TV Mindestlohn)
- Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 11. November 2024, gültig bis 30.September 2027
=> Sofern im Gehalts-TV lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch den im Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA zu ersetzen
- Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 27. November 1990 i. d. F. vom 28. Oktober 2022
- Rahmentarifvertrag für kaufmännische und technische Angestellte im Dachdeckerhandwerk - Dach- Wand- und Abdichtungstechnik - vom 19. Dezember 1990 i. d. F. vom 26. August 2008
- Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand und Abdichtungstechnik – im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 15. September 2023
Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)
Dachdeckerhandwerk - Downloadbereich
Druckindustrie
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Druckindustrie Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
=> Lohnabkommen für die Druckindustrie vom 19. Juli 2024, gültig ab 01.03.2024, kündbar zum 31. Juli 2026
- Im Lohn-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
- Ab 01.11.2025: Entgelte der Lohngruppen Eingangsstufe zu I und II
=> Gehaltstarifvertrag für die Angestellten der Druckindustrie in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt vom 23. September 2024, gültig ab 01.03.2024, kündbar zum 31. Juli 2026
- Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch de im Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA zu ersetzen (https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_02.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf ).
- Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und die gewerblich Auszubildenden in der Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 6. Juli 1984
- Manteltarifvertrag für Angestellte der Druckindustrie in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 1991, in der Fassung vom 18. Dezember 2006
Ermittlung Stundenlohn
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)





