Wirtschaftsbranche - D
Dachdeckerhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Dachdeckerhandwerk Stand: 07.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Tarifvertrag zur Neuregelung der Löhne im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - vom 11. November 2024, gültig bis 30.September 2027
Im Lohn-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch das im jeweiligen Zeitraum geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt:
=> Im Zeitraum 01.01. – 31.01.2025: Entgelt der Lohngruppe 1 a) (entspricht Mindestlohn 1 im TV Mindestlohn)
=> Im Zeitraum 01.02. – 31.10.2025: Entgelt der Lohngruppe 1 a) (entspricht Mindestlohn 1 im TV Mindestlohn)
- Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 11. November 2024, gültig bis 30.September 2027
=> Sofern im Gehalts-TV lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vom 27. November 1990 i. d. F. vom 28. Oktober 2022
- Rahmentarifvertrag für kaufmännische und technische Angestellte im Dachdeckerhandwerk - Dach- Wand- und Abdichtungstechnik - vom 19. Dezember 1990 i. d. F. vom 26. August 2008
- Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand und Abdichtungstechnik – im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 15. September 2023
Im Übrigen wird auf die im Dachdeckerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen.
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Dachdeckerhandwerk - Downloadbereich
Druckindustrie
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Druckindustrie Stand: 07.02.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Lohnabkommen für die Druckindustrie vom 19. Juli 2024, gültig ab 01.03.2024, kündbar zum 31. Juli 2026
Im Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch das im jeweiligen Zeitraum geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt:
=> Im Zeitraum 01.02. – 30.06.2025: Entgelte der Lohngruppen Eingangsstufe zu I, I und II
=> Im Zeitraum 01.07. – 31.10.2025: Entgelte der Lohngruppen Eingangsstufe zu I und I
- Gehaltstarifvertrag für die Angestellten der Druckindustrie in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt vom 23. September 2024, gültig ab 01.03.2024, kündbar zum 31. Juli 2026
=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 TVergG LSA zu ersetzen.
- Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und die gewerblich Auszubildenden in der Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 6. Juli 1984
- Manteltarifvertrag für Angestellte der Druckindustrie in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 1991, in der Fassung vom 18. Dezember 2006
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.