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Erläuterungen zur Tariftreue

Seit 1. März 2023 gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Erstmalig kommt hier mit § 11 eine Tariftreueregelung zur Anwendung, die unter bestimmten Voraussetzungen die Auftragnehmer zur Einhaltung von tarifvertraglichen Regelungen verpflichtet. Zur Unterstützung der Vergabestellen und Auftragnehmer ermittelt das Tarifregister Sachsen-Anhalt auf der Grundlage seines Datenbestandes die gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA einschlägigen Branchentarifverträge und stellt sie im Auszug als Download zur Verfügung.

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