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FAQ für BRAFO-Träger

Muss das Strukturelement IV zwingend an einem Tag durchgeführt werden?

Nein, die Umsetzung des Strukturelements IV erfolgt an insgesamt 8 Stunden (ein oder mehrere Tage) mit sozialpädagogischer Unterstützung vom Bildungsdienstleister in den Schulen.

Kann das Strukturelement IV (Check U) auch beim Bildungsdienstleister durchgeführt werden?

Unter der Voraussetzung der Kostenneutralität und im Einverständnis mit der Schule kann das Strukturelement IV auch beim Bildungsdienstleister durchgeführt werden.

Wie nutze ich Check U bei Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarfen?

Die Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarfen sollen dabei unterstützt werden, ihre Interessen, Stärken und Potenzialen in einem interaktiven Prozess von Selbst- und Fremdwahrnehmung zu erkennen. Für diesen Prozess wird ebenfalls das Erkundungstool „Check-U“ der Bundesagentur für Arbeit genutzt. Sind die kognitiven Einschränkungen so ausgeprägt, dass ein erfolgreiches Absolvieren aller 4 Fragenbereiche in der Zeit nicht möglich ist, bearbeiten diese Schülerinnen und Schüler mindestens 2 Fragenbereiche. Schülerinnen und Schüler, die auch dieser Bearbeitung nicht gewachsen sind, können mit den Alternativen zu Check U - „einfache Arbeitsblättern zu Stärken und Interessen“ ihre persönlichen Interessen und Kompetenzen erkennen. Eine Zusammenfassung kann anschließend über „gesucht-gefunden-ich“ erfolgen.

Ein rechnerbasiertes Ergebnis soll auch für diese Teilnehmenden das Ziel sein.

Darf auch das ausbildende Personal/Ausbildende im Strukturelement IV eingesetzt werden?

Der Einsatz ausbildenden Personals ist unter folgender Voraussetzung möglich:

Die einzusetzenden Ausbilder sind vor ihrem ersten Einsatz im Strukturelement IV hinsichtlich zu führender Reflexionsgespräche mit den SchülerInnen zu qualifizieren. Die Qualifikationsnachweise der absolvierten Fortbildungen/Seminare zum Thema Feedback-/Reflexionsgespräche sind durch den Auftragnehmer aufzubewahren. Die Qualifizierungsmaßnahme darf nicht älter als 2 Jahre sein.