Das Landeszentrum Jugend und Kommune in Stendal sucht Landkreise, Städte und Gemeinden, die jungen Menschen vor Ort mehr Mitsprache ermöglichen wollen. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig in Planungsprozesse und Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Förderungen bis zu 21.400 Euro sind möglich. Fünf Kommunen erhalten letztlich einen Zuschlag.
Das Landeszentrum Jugend und Kommune wird vom Verein KinderStärken e.V., einem Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal, unterhalten und mit Landesgeld unterstützt. Leiterin Maria Burkhardt sagt: „Wir wollen Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden sowie Einheits- und Verbandsgemeinden aus Sachsen-Anhalt dabei unterstützen, eine kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung zu entwickeln. Dabei können neue Beteiligungsmethoden, Beteiligungsformate oder Kommunikationswege zwischen jungen Menschen und der Verwaltung erprobt werden. Ziel ist es, junge Menschen langfristig kommunal zu beteiligen.“
Der Kinder- und Jugendbeauftragte Holger Paech spricht von einem „willkommenen Rückenwind für kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung“ und ruft Kommunen im Land auf, sich um eine Förderung zu bemühen. Er sagt: „Kommunen, die auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen setzen, setzen auf Gewinn und investieren in ihre eigene Zukunft. Wenn junge Menschen erfahren, dass ihre Stimme gehört und ernst genommen wird, identifizieren sie sich mit ihrer Heimat. Die Chance steigt, dass sie nach Ausbildung oder Studium in die Region zurückkehren.“
Die Bewerbungsfrist für die neue Förderrunde endet am 10. Oktober 2025. Start für die Projekte ist dann der 1. Januar 2026. Die Laufzeit beträgt genau ein Jahr und endet am 31. Dezember 2026. Das Landeszentrum berät, wenn es um Projektideen und Antragsbedingungen geht.
Den Antrag zur Bewerbung gibt es – ergänzt durch weitere Informationen ...
Das Landeszentrum kann – auch für die Medien – mit folgenden Kontaktdaten erreicht werden:
Landeszentrum Jugend und Kommune
Stadtseeallee 1
39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 03931 5209218
E-Mail: landeszentrum(at)kinderstaerken-ev.de
Ansprechpartnerinnen sind Maria Burkhardt (maria.burkhardt@kinderstaerken-ev.de) und Jan Hennig (jan.hennig(at)kinderstaerken-ev.de).
Hintergrund:
Grundlage für eine stärkere Einbindung von Kindern und Jugendlichen in kommunale Prozesse ist das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt. Darin heißt es in Paragraf 80:
„Die Kommunen sollen Kinder und Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Zuwanderer und andere gesellschaftlich bedeutsame Gruppen bei Planungen und Vorhaben, die deren spezifische Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu können geeignete Verfahren entwickelt, Beiräte gebildet oder Beauftragte bestellt werden. Das Nähere, insbesondere zur Bildung, zu den Aufgaben und zu den Mitgliedern der Beiräte, wird durch kommunale Satzung bestimmt.“