Träger der Ombudsstelle ist der Verein KinderStärken e.V.. Ombudsstellen sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen. Ihre Aufgabe besteht darin, strukturelle Machtungleichgewichte zwischen jungen Menschen und ihren Familien auf der einen Seite sowie den Fachkräften der Jugendämter und der freien Jugendhilfe auf der anderen Seite auszugleichen. Diese Aufgabe erfüllen die Ombudsstellen, indem Betroffene Informationen, Beratungen, Unterstützung und ggf. Begleitung in der Konfliktbewältigung erhalten.
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne betont: „Die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe können für Betroffene undurchsichtig sein, die Entscheidungen sind aber oft weichenstellend für den künftigen Lebensweg. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche auf Augenhöhe teilhaben können. Gerade in Konfliktfällen bietet die Ombudsstelle jungen Menschen und Eltern eine vertrauliche und kompetente Unterstützung, die sie benötigen. Ombudschaftliche Beratung stärkt junge Menschen und Familien darin, ihre Interessen zu vertreten und sich aktiv in Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe einzubringen. Damit werden Kinderrechte, Beteiligungsprozesse und der Schutz von Kindern nachhaltig gestärkt.“
Das Beratungsangebot der Ombudsstelle steht allen jungen Menschen und ihren Familien landesweit zur Verfügung und erstreckt sich auf den kompletten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Aktuell verfügt sie über zwei Standorte in Stendal und Magdeburg. Die Beratung erfolgt in individueller Abstimmung und vor allem telefonisch oder digital. Darüber hinaus sind aber auch persönliche Beratungen vor Ort bzw. „aufsuchend“ an geeigneten Orten möglich. Perspektivisch ist die Einrichtung eines weiteren Standorts in Halle (Saale) geplant.
Bereits seit Ende 2020 setzt der Träger KinderStärken e.V. ein durch das Land gefördertes Modellprojekt um. Mit seiner über fünfjährigen Tätigkeit in der Ombudschaft hat KinderStärken e.V. eine große Expertise entwickelt, die dem Beratungsangebot zugutekommt. Die Ombudschaft ist dank des aufgebauten Netzwerkes auf einem guten Weg, die Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu verbessern.
Wachsende Bekanntheit und die Qualität der Beratung spiegeln sich auch in der steigenden Nachfrage wider. Erfolgten im ersten Jahr neben dem Aufbau der Beratungsstrukturen zunächst 35 Beratungen, wurden im Jahr 2022 bereits 81 Fälle, 2023 110 Fälle und 2024 dann schon 180 Fälle bearbeitet. Im vergangenen Jahr 2025 erreichten 268 Anliegen die Ombudsstelle, ein neuer Höchststand. Die Anfragen kommen dabei aus allen Teilen Sachsen-Anhalts. Die Dauer der Beratungen variiert je nach Komplexität der Anliegen – von Kurzberatungen bis hin zu wenigen Fällen, die sich über einen längeren Zeitraum, teilweise von mehr als einem Jahr, erstrecken.
Martin Blasche, fachlicher Leiter der Ombudsstelle, führt zu 2025 weiter aus: „Erfreulich ist erneut der Anteil junger Menschen, die sich selbst an die Ombudsstelle wenden (16%). Gerade sie erleben mitunter Hürden. Umso beachtlicher ist es daher, wenn sie auf diese Art für sich selbst wirksam werden. Der Anteil der kontaktaufnehmenden Fachkräfte (13%) verdeutlicht zudem die wechselseitige Wertschätzung und steigende Vernetzung der Ombudschaft als Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe des Landes. Kommunikationsprobleme, eine unzureichende Beteiligung und teilweise unvollständig eingelöste Rechtsansprüche bilden den Hintergrund der meisten ombudschaftlichen Anfragen. Solche Lagen sind potenziell vermeidbar. Hier kann die Ombudsstelle aufgrund ihrer Rolle unmittelbar wirksam werden, Ratsuchende empowern und so zur Konfliktbearbeitung oder gar -lösung beitragen.“
Infolge einer Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Oktober 2025 wurden konkrete Regelungen zu Auswahlverfahren, Umfang und Finanzierung der Ombudsstellen geschaffen. Diese landesgesetzliche Verankerung ist entscheidend, damit eine weiterhin hohe fachliche Qualität der ombudschaftlichen Beratung sowie die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Ombudsstellen gewährleistet werden kann.

