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Neufassung des Wohn- und Teilhabegesetzes: Besserer Schutz von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Bewohnern

Das Kabinett hat heute dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Petra Grimm-Benne zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes Sachsen-Anhalt (WTG LSA) zugestimmt und für eine Befassung im Landtag freigegeben. Vorangegangen war eine Anhörung von Verbänden.

Mit der im Koalitionsvertrag verankerten Novellierung des seit 15 Jahren geltenden Gesetzes will Sachsen-Anhalt die Teilhabe und Selbstbestimmung von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung weiter stärken. Durch dessen Regelungen sollen betroffene Personen in stationären Einrichtungen und nicht selbstorganisierten Wohnformen geschützt werden.

Ministerin Grimm-Benne: „Der Großteil der Menschen möchte möglichst lange selbstbestimmt leben. Auf diesem Weg wollen wir die Qualität von Pflege und Betreuung sichern und mehr Transparenz ermöglichen.“ Berichtspflichten werden gestrichen, wodurch Bürokratie abgebaut und Beschäftigte entlastet werden. Gleichzeitig werden Standards etabliert, die Bewohnerinnen und Bewohner vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schützen sollen.

Nach Inkrafttreten der Novelle voraussichtlich Mitte des Jahres sollen Pflegeeinrichtungen verpflichtet werden, verfügbare Kurz- und Langzeitpflegeplätze unbürokratisch und aufwandsarm zu melden. Die Daten sollen über einen digitalen Pflegeplatzfinder gebündelt werden – kostenlos abrufbar per App oder im Web. Dafür will das Land auf bestehende Meldewege zwischen den Einrichtungen und der Heimaufsicht zurückgreifen. Das „Kompetenzzentrum Pflege digital“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird den Aufbau und die Betreuung des Portals übernehmen. „Nach Krankenhausaufenthalten oder Erkrankungen ist es schwierig, einen Platz in einer Pflegeeinrichtungen zu finden. Das mühsame Abtelefonieren von Pflegeeinrichtungen soll der Vergangenheit angehören. Der digitale Pflegeplatzfinder wird die Suche nach freien Pflegeplätzen erleichtern und Angehörige spürbar entlasten“, sagt Grimm-Benne.

Weitere Inhalte der Änderung des WTG LSA und seiner Verordnungen sind die

  • Ergänzung der Qualitätsanforderungen von Pflegeeinrichtungen um Palliativversorgung und Sterbebegleitung am Lebensende,
  • Aufnahme weiterer geeigneter Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und Pflege sowie
  • Verlängerung der Regelprüfungen der stationären Einrichtungen von bisher einem auf zwei Jahre, wenn bei der letzten Prüfung durch die Heimaufsicht keine oder lediglich geringfügige Mängel festgestellt wurden.