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Landtag: Krankenhausgesetz wird weiterentwickelt

Magdeburg. Die Regierungsfraktionen haben heute im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Krankenhausgesetzes eingebracht.

Dieser dient einerseits der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes, welche am 15. April 2026 mit dem Krankhausanpassungsgesetz in Kraft getreten ist, und andererseits einer Anpassung des Verfahrens der Krankenhausplanung des Landes.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Der Gesetzentwurf schafft eine rechtssichere Grundlage, um bereits die Krankenhausplanung des Landes anhand der Kriterien der bundesgesetzlich geregelten Leistungsgruppen vornehmen zu können. Durch Vereinheitlichungen und Digitalisierung soll das komplexe Verfahren der Leistungsgruppenzuweisung für alle Seiten erleichtert werden.“

Zu den zentralen Regelungsbereichen des Gesetzentwurfs gehören vor allem:

  • die Möglichkeit der Planung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen insbesondere in ländlichen Regionen;
  • die Einführung und Möglichkeit der Zuweisung von Leistungsgruppen für somatische Krankenhäuser;
  • die Weiterentwicklung und präzisere Abbildung der Krankenhausplanung;
  • die Digitalisierung des Antragsverfahrens sowie
  • die Anpassung an die im Laufe der Zeit gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse im Rahmen der Krankenhausplanung.

„Mit dem Landesgesetz streben wir Planungssicherheit und eine hohe Versorgungsqualität an. Die Menschen müssen auch in dünn besiedelten Gebieten gut versorgt sein. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten. An diesem Spagat arbeiten wir bereits: Krankenhäuser kooperieren enger, spezialisieren sich stärker und bauen ambulante Angebote aus. Diesen Weg werden wir mit dem Krankenhausgesetz weiter gehen“, sagt Ministerin Petra Grimm-Benne.

Die Krankenhausreform des Bundes zielt auf eine Steigerung der Behandlungsqualität in Krankenhäusern durch Spezialisierung. Krankenhausleistungen sollen nur soweit erbracht und finanziert werden, als einem Krankenhausstandort definierte und an Qualitätsvorgaben gebundene Leistungsgruppen zugewiesen wurden. Ziel bleibt eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftlich tragfähige Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt.