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Landtag beschließt Wohn- und Teilhabegesetz: Pflegeplatzfinder wird die Suche nach freien Pflegeplätzen erleichtern

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Petra Grimm-Benne zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes Sachsen-Anhalt (WTG LSA) zugestimmt.

Mit der im Koalitionsvertrag verankerten Novellierung des seit 15 Jahren geltenden Gesetzes will das Land die Teilhabe und Selbstbestimmung älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie von Menschen mit Behinderung weiter stärken. „Wer auf Pflege, Betreuung und Unterstützung angewiesen ist, darf nicht allein gelassen werden. Der Staat hat hier eine Schutzverantwortung. Und diese Schutzverantwortung nehmen wir ernst“, sagte Ministerin Grimm-Benne heute im Landtag.

Mit der Modernisierung des Gesetzes werden Berichtspflichten reduziert, um Bürokratie abzubauen und Beschäftigte zu entlasten. Grimm-Benne betonte: „Wir wollen Regeln, die schützen, aber nicht lähmen. Wir wollen Aufsicht, die wirksam ist, aber nicht in unnötiger Bürokratie erstickt. Und wir wollen Einrichtungen, die ihre Kraft vor allem dort einsetzen können, wo sie gebraucht wird: bei den Menschen. Weniger unnötige Bürokratie bedeutet mehr Zeit für Pflege, Betreuung und Beratung.“ Künftig soll der Prüfrhythmus der Regelprüfungen für Einrichtungen, die in Qualitätsprüfungen gute Ergebnisse erzielen, von jährlich auf zwei Jahre verlängert werden. Gleichzeitig etabliert das Gesetz verbindliche Standards, um Bewohnerinnen und Bewohner wirksam vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Einführung eines digitalen Pflegeplatzfinders. „Nach Krankenhausaufenthalten oder Erkrankungen ist es schwierig, einen Platz in einer Pflegeeinrichtungen zu finden. Das mühsame Abtelefonieren von Pflegeeinrichtungen soll der Vergangenheit angehören. Der digitale Pflegeplatzfinder wird die Suche nach freien Pflegeplätzen erleichtern und Angehörige spürbar entlasten“, sagte Grimm-Benne. Vor dem Hintergrund des zeitlichen Ablaufs beim Inkrafttreten des Gesetzes sowie der verordnungsrechtlichen Regelungen ist mit der Einführung des Pflegeplatzfinders im letzten Quartal dieses Jahres zu rechnen.

Pflegeeinrichtungen sollen verpflichtet werden, verfügbare Kurz- und Langzeitpflegeplätze unbürokratisch zu melden. Die Daten werden in einem digitalen Pflegeplatzfinder gebündelt und sollen kostenlos per App oder im Internet abrufbar sein. Dafür will das Land bestehende Meldewege zwischen Einrichtungen und Heimaufsicht nutzen. Das „Kompetenzzentrum Pflege digital“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg übernimmt den Aufbau und die Betreuung des Portals.

„Diese Gesetzesänderung steht für eine verantwortungsvolle Sozialpolitik: weniger unnötige Bürokratie, mehr Transparenz, moderne digitale Angebote und ein klarer Schutzauftrag.

Wir modernisieren das Recht, ohne den Schutz zu schwächen. Wir entlasten, ohne wegzuschauen. Und wir machen deutlich: Die Würde, Sicherheit und Teilhabe pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderungen sind für uns nicht verhandelbar“, resümierte die Ministerin im Plenum.