15 neue Tandems aus Grundschulen und Horten nehmen in diesem Jahr ihre Arbeit auf. Bereits im Jahr 2023 wurden mit 30 derartigen Tandems gute Erfahrungen gesammelt.
Ziel der besseren Verzahnung von Grundschulen und Horten ist die Weiterentwicklung kindgerechter, bedarfsgerechter und ganztägiger Strukturen, um eine Lern- und Entwicklungsumgebung zu schaffen, die zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung ganztägiger Bildung beiträgt. Im Fokus steht die qualitative Weiterentwicklung der ergänzenden und unterstützenden Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote sowie die Stärkung multiprofessioneller Teams. Kommunale Verantwortungsträger werden systematisch einbezogen, um die Idee der Ganztagsförderung auch auf kommunaler Ebene stärker mitzudenken und zu gestalten.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Seit zwei Jahrzehnten ist im Kinderförderungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder verankert. In Sachsen-Anhalt besteht daher kein struktureller Nachholbedarf beim Ganztagsanspruch. Während andere Bundesländer zunächst in einen Systemaufbau investieren müssen, bietet uns das Ganztagsförderungsgesetz die Chance, die Qualität der bereits etablierten Strukturen im Rahmen zweier Rechtskreise weiter zu verbessern. Mit den Projekten zur Kooperation zwischen Grundschulen und Horten setzen wir auf eine qualitative Verzahnung bei Bildung, Betreuung und Erziehung. Dabei bleibt der sozialpädagogische Auftrag der Horte sowie der Bildungsauftrag der Schulen maßgeblich.“
Bildungsminister Jan Riedel: „Mit der Fortsetzung des Landesmodellprojekts stärken wir gezielt die Zusammenarbeit von Grundschule und Hort. Kinder profitieren besonders dann, wenn unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote gut miteinander verzahnt sind. Die neuen Tandems zeigen, wie vor Ort gemeinsame Konzepte entstehen können, die den Schulalltag sinnvoll rhythmisieren und individuelle Förderung ermöglichen. Gleichzeitig sammeln wir wertvolle Erfahrungen für die weitere Ausgestaltung der Ganztagsbildung – auch im Hinblick auf das Inkrafttreten des bundesweiten Ganztagsanspruchs.“
Um eine effektive regionale Vernetzung, einen intensiven Fachaustausch und die Bündelung von Ressourcen zu ermöglichen, sind der Saalekreis, die Stadt Halle (Saale), die Stadt Magdeburg und die Region Stendal als Modellregionen ausgewählt worden.
Den beteiligten Tandems in diesen Regionen werden zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Der Prozess wird durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) begleitet. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden die Tandempartner bei der Gestaltung von Team- und Kooperationsprozessen sowie bei Entwicklungsprozessen unterstützt.
Hintergrund:
Der mit dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt ab dem 1. August 2026 – beginnend mit den Schülerinnen und Schülern der 1. Klasse – stufenweise in Kraft. Ab 2029 soll allen Kindern der Klassen eins bis vier bundesweit eine ganztägige Betreuung zustehen. In Sachsen-Anhalt besteht dieser Rechtsanspruch bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten und geht über den ab August geltenden bundesdeutschen Mindestanspruch hinaus. Das aktuelle System aus Grundschule mit 5,5 Stunden und Hort ermöglicht eine maximale Betreuung von bis zu 11,5 Stunden.
Liste der teilnehmenden Tandems:
Region Magdeburg
- Grundschule „Am Elbdamm und IB Hort „Am Elbdamm“
- Grundschule Stadtfeld und Hort Stadtfeldkids
Region Stendal
- Grundschule „Haferbreite“ Stendal und Hort an der Grundschule „Haferbreite“
- Grundschule Grieben und Hort Grieben
- Freie Grundschule auf dem Bauernhof Bindfelde und Kindergarten Bindfelde auf dem Bauernhof
- Grundschule Klietz-Sandau und Hort „Waldhörnchen“ Klietz
Region Halle (Saale)
- Grundschule „Am Ludwigsfeld“ Halle und Hort Weingärten sowie Hort Grundschule Am Ludwigsfeld
- Grundschule Auenschule und Hort Auenschule
- Grundschule Diesterweg und Hort „Kinderpark“
- Evangelische Grundschule Halle und Hort der Evangelischen Grundschule
Region Saalekreis
- Lessing-Grundschule Braunsbedra und Hort Lessing-Grundschule
- Grundschule „Philipp Müller“ Querfurt und Hort Quernekids
- Carl-Loewe-Grundschule Wettin-Löbejün OT Nauendort und Kindertagesstätte Schlumpfhausen
- Grundschule Holleben und Kindertagesstätte „Sonnenblume“ Holleben – Hort Haus II
- Grundschule „Am Weinberg“ Farnstädt und Hort „Farnstädter Kinderland“

