Mit den Mitteln werden die Kapazitäten von bisher vier auf nunmehr sechs Plätze erweitert. Zudem wird die ambulante Beratung des Hauses erstmals in die Landesförderung aufgenommen. Damit wird das regionale Hilfesystem gezielt weiterentwickelt und besser auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abgestimmt.
Landesbeauftragte Schulze betonte bei der Übergabe: „Gewalt gegen Frauen darf kein privates Risiko sein, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Deshalb bauen wir das Hilfesystem in Sachsen-Anhalt konsequent weiter aus. Mit der Stärkung der Frauenschutzwohnung und der ambulanten Beratung in Wernigerode verbessern wir den Zugang zu Schutz und Unterstützung – gerade auch im ländlichen Raum. Unser Ziel ist klar: Frauen müssen sich darauf verlassen können, dass Hilfe erreichbar ist, wenn sie gebraucht wird.“ Zugleich würdigte sie die Arbeit der Fachkräfte: „Die Fachkräfte im Hilfesystem leisten jeden Tag hochprofessionelle und oft sehr belastende Arbeit. Dass betroffene Frauen schnell Hilfe finden, ist ganz wesentlich ihrem Engagement zu verdanken. Als Land sehen wir es als unsere Aufgabe, hierfür verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.“
Der Ausbau des Angebots in Wernigerode steht zugleich beispielhaft für die verlässliche Zusammenarbeit von Land, Kommunen und freien Trägern beim weiteren Ausbau des Gewaltschutzsystems.
Wernigerodes Oberbürgermeister Tobias Kascha sagte: „Es ist leider unverändert dringend notwendig, dass wir Schutz- und Unterstützungsangebote für betroffene Frauen vorhalten. Mir als Oberbürgermeister einer sozialen und verantwortungsbewussten Stadt ist es ein wichtiges Anliegen, dass Frauen, oft auch mit Kindern in Notlagen schnell und unbürokratisch Hilfe finden. Die Frauenschutzwohnung in Wernigerode leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag. Deshalb stehe ich ausdrücklich hinter diesem Angebot und danke allen Beteiligten, die sich tagtäglich für den Schutz und die Unterstützung betroffener Frauen einsetzen.“
Neben der laufenden Förderung unterstützt das Land auch Investitionen in Sicherheitsvorkehrungen sowie den Abbau baulicher Zugangsbarrieren. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um zusätzliche Schutzplätze bereitzustellen und den Schutzstandard weiter zu verbessern.
Mit der Aufnahme der ambulanten Beratung in die Landesförderung stärkt das Land gezielt die durchgängige Unterstützungskette im Hilfesystem – von der frühzeitigen Beratung über den Schutz im Frauenhaus bis zur Stabilisierung danach. Zugleich wird damit der Zugang zu Hilfsangeboten im ländlichen Raum weiter gestärkt.
Die Förderung ist Teil der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Hilfesystems in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie mit Blick auf die bundesrechtlichen Weiterentwicklungen im Gewaltschutz. Ziel ist es, Schutz- und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht auszubauen und landesweit verlässlich zugänglich zu machen.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt verfügt über ein engmaschiges Netz von Schutz- und Hilfsangeboten für von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen. Ein zentraler Wegweiser zu diesen Angeboten ist das Portal www.gewaltfreies-sachsen-anhalt.de. Dort finden Betroffene, Angehörige und Fachkräfte eine Übersicht aller vom Land geförderten Schutz- und Beratungseinrichtungen. Das Portal bündelt zudem Informationen zu spezialisierten Fachstellen gegen Frauenhandel oder sexualisierte Gewalt und bietet schnelle Hilfe per Mausklick.

