Fast 90 Prozent (61 Gewässer) erhielten die bestmögliche Einstufung „ausgezeichnet“. Die ersten Wasserproben, die vor Saisonstart durch die Gesundheitsämter entnommen wurden, wiesen keinerlei Beanstandungen auf. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Der Großteil der ausgewiesenen Badeseen in unserem Land kann mit einer ausgezeichneten Wasserqualität aufwarten. Damit steht einem ungetrübten Badespaß nichts im Weg.“
Für den Wolmirslebener Schachtsee (Salzlandkreis) und das Strandbad Reinsdorf (Landkreis Wittenberg) wurde die Einstufung „gut“ und für den Süßen See in Aseleben (Mansfeld-Südharz) die Einstufung „ausreichend“ vergeben. Insgesamt fünf Gewässer haben keine Einstufung erhalten, werden aber ebenfalls überwacht. Dabei handelt es sich um den 2025 wiedereröffneten Pappel-Beach Naturpark & Strandbar (Saalekreis) und die dieses Jahr neu ausgewiesenen Badegewässer Froser See und Kleiner Waldsee Plötzky (beide Salzlandkreis). Das Baden ist möglich, eine reguläre Einstufung erfolgt nach vier Badesaisons. Das Neptunbad Helbra (Mansfeld-Südharz) wird aufgrund von Baumaßnahmen voraussichtlich in der gesamten Saison 2026 geschlossen bleiben. Sowohl das Strandbad Kretzschau (Burgenlandkreis) als auch der Bergsee Güntersberge (Landkreis Harz) wurden als Badegewässer abgemeldet, da sie für Badende nicht mehr zugänglich sind. Die Badegewässer Neustädter See (Landeshauptstadt Magdeburg) und Badesee Klietz (Landkreis Stendal) weisen nach ergriffenen Sanierungsmaßnahmen, die infolge einer Einstufung „mangelhaft“ notwendig wurden, den Status „Veränderung“ aus. Das Baden ist möglich, eine erneute Einstufung erfolgt ebenfalls nach vier Badesaisons.
Die aktuelle Liste der überwachten Badegewässer sowie alle Einstufungen der Badesaisons 2023, 2024 und 2025 und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.badesee-sachsen-anhalt.de. Zusätzlich steht die interaktive Badegewässerkarte beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) zur Verfügung, in der für jedes Badegewässer neben der Qualitätseinstufung des Vorjahres und dem Ergebnis der jeweils letzten Messung der Überwachungsparameter auch aktuelle Meldungen zu Badeverboten oder Warnungen vor Blaualgenmassenentwicklungen dargestellt werden.
Während der Saison, die offiziell bis zum 15. September dauert, werden die Gewässer durch die Gesundheitsämter monatlich kontrolliert. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden auch Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen oder Algenmassenentwicklungen geachtet wird. Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die in der Karte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche werden nicht regelmäßig überwacht.
Ministerin Grimm-Benne dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Strand zurück, um die Natur zu schonen und allen Gästen ein erfrischendes Badevergnügen zu ermöglichen.“
Hintergrund:
Grundlage für die Badegewässerüberwachung ist die Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche die Vorgaben aus der EU-Badegewässerrichtlinie rechtlich umsetzt. Der Überwachungsschwerpunkt wird auf eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer gelegt: Zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung der zwei mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli überprüft. Sie sind Indikatoren für eine fäkale Verunreinigung im Badegewässer, die krankheitserregend sein kann. Zum anderen erfolgt durch die Erstellung eines sogenannten Badegewässerprofils eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. Daraus können geeignete Sanierungsmaßnahmen abgeleitet sowie spezielle Hinweise für die Badenden entnommen werden. Vor Ort erfolgt auch die Kontrolle der Sichttiefe und auf Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle. Badegewässer, bei denen mit dem Auftreten von Blaualgen zu rechnen ist, werden auch dahingehend überwacht. Die aktuelle Einstufung des Badegewässers hängt zusammen mit einer allgemeinen Beschreibung des Badegewässers vor Ort aus.

