Magdeburg. Das Gesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Mit diesem Schritt folgt der Bund dem Vorbild verschiedener Bundesländer, so auch Sachsen-Anhalts, das bereits seit Jahren auf Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe setzt. „Das Gesetz sorgt für faire Arbeit und ist ein echter Fortschritt für die Beschäftigten“, erklärt Ministerin Grimm-Benne. „Gerade in Zeiten großer öffentlicher Investitionen muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Wer im Auftrag des Bundes gute Arbeit leistet, muss auch fair bezahlt werden.“
Bisher haben nicht tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes durch schlechtere Arbeitsbedingungen wie geringere Löhne einen Wettbewerbsvorteil. „Das Tariftreuegesetz stellt sicher, dass der Staat nur noch mit Unternehmen zusammenarbeitet, die sich verpflichten, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen, die neben fairen Löhnen auch Urlaubsregelungen und Arbeitszeiten betreffen, einzuhalten. Das schützt Beschäftigte, sichert gute Arbeitsbedingungen und stärkt die Tarifbindung insgesamt. Mehr Tarifbindung und eine starke Sozialpartnerschaft sind entscheidend im Kampf für gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen“, so die Ministerin. In Sachsen-Anhalt sind derzeit rund 22 % der Betriebe tarifgebunden; in Ostdeutschland liegt die Tarifbindung dagegen in insgesamt bei 17 Prozent. Damit arbeiten in Sachsen-Anhalt 43 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen – das sind 2 Prozent mehr als im ostdeutschen Durchschnitt.
In Sachsen-Anhalt ist ein modernes, digitales Tariftreue-Portal eingerichtet worden, um die Durchführung von Vergabeverfahren zu erleichtern. Es stellt Vergabestellen und Auftragnehmern aktuelle Informationen zu rund 200 Branchentarifverträgen aus 80 Wirtschaftsbereichen bereit. So können Tarifangaben in Ausschreibungen korrekt hinterlegt und der Aufwand für alle Beteiligten erheblich reduziert werden.

