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Soziale Eingliederung/Rehabilitation durch finanzielle und andere Hilfen

Welche Eingliederungshilfen gibt es? Rehabilitation (lat.) bedeutet Wiederherstellung bzw. Wiedereingliederung. Unter Rehabilitation versteht man die Gesamtheit aller erforderlichen Maßnahmen, um Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. drohender Behinderung, die ihre Behinderung oder deren Folgen nicht selbst überwinden können, zu helfen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten und einen Platz in der Gemeinschaft zu finden. Dazu gehört vor allem die Teilhabe am Arbeitsleben.

Man unterscheidet folgende Formen der Rehabilitation:

  • medizinische Rehabilitation,
  • schulische Rehabilitation,
  • soziale Rehabilitation,
  • berufliche Rehabilitation.

Ansprechpartner sind die Sozialämter der Kommunen und die Sozialagentur Sachsen-Anhalt, Magdeburger Str. 38, 06112 Halle (Saale).

Leistungen der sozialen und beruflichen Rehabilitation

Was verbirgt sich hinter dem Begriff soziale Rehabilitation? Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Dies können z.B. Wohnungshilfen oder Haushaltshilfen sein. Gesetzliche Grundlagen für die soziale Rehabilitation sind insbesondere die Sozialgesetzbücher Neuntes und Zwölftes Buch (SGB IX und SGB XII). Das Land richtet sich in der sozialen Rehabilitation strikt nach dem Grundsatz ambulant vor stationär. In den vergangenen Jahren wurden neben den klassischen stationären auch niederschwellige Angebote für die verschiedenen Behinderungsarten kontinuierlich aufgebaut und erweitert. Es handelt sich dabei um das Trainingswohnen, die Außenwohngruppe und das Intensiv Betreute Wohnen sowie das Betreute Wohnen und das Ambulant Betreute Wohnen. Das Betreute Wohnen und das Intensiv Betreute Wohnen ist für Menschen mit Behinderungen geeignet, die keine umfassenden Leistungen mehr benötigen. Der Kostenträger ist das Land Sachsen-Anhalt. Hier lebende Menschen bereiten zum Beispiel überwiegend ihre Mahlzeiten teilweise oder mit Anleitung selbständig zu. Sie sind jedoch noch nicht in der Lage für sich selbst zu sorgen und haben zuverlässige Hilfe an ihrer Seite. Aufgrund des „rund um die Uhr“ vorhandenen Leistungsbedarfs liegen die Wohneinheiten in erreichbarer Nähe der Wohnheime. Erforderliche arbeitstherapeutische Maßnahmen erfolgen an den Wohnheimen. Das Ambulant Betreute Wohnen ist geeignet für Menschen mit Behinderungen, die noch nicht vollständig allein wohnen können und noch Unterstützung benötigen, jedoch über keinen stationären oder teilstationären Leistungsbedarf mehr verfügen. 

Was versteht man unter beruflicher Rehabilitation?

Die berufliche Rehabilitation folgt dem Grundprinzip "Rehabilitation vor Rente" und versucht, durch Rehabilitationsmaßnahmen die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren. Arbeit und Beschäftigung ist mit allen Facetten ein wesentlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe. Zum Leistungsbereich zählen alle Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes bzw. als Ziel der Eingliederungshilfe eine von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängige fördernde Beschäftigung. Notwendig sind Maßnahmen zur Ausbildung, beruflichen Fortbildung am Arbeits- oder Beschäftigungsplatz oder zu einer sonstigen angemessenen Tätigkeit und zur Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Im Land Sachsen-Anhalt haben geistig und seelisch behinderte Menschen die Möglichkeit, einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nachzugehen. Das Netz der Werkstätten wurde flächendeckend ausgebaut. Hier beschäftigte Menschen leben nicht nur in den zugehörigen Wohnheimen oder bei den Eltern, sondern werden auf ein selbstbestimmtes Leben mit dem Trainingswohnen, in Außenwohngruppen, mit Intensiv Betreutem Wohnen oder im Betreuten Wohnen und Ambulant Betreuten Wohnen vorbereitet. Neben der beruflichen Rehabilitation in den Werkstätten für behinderte Menschen gibt es auch umfangreiche Angebote der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke.

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Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe finden Sie hier ...