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Krankenhausplanung

Ziel der Krankenhausplanung ist es, die Krankenhausversorgung durch ein bedarfsgerechtes, funktional abgestimmtes Netz einander ergänzender Krankenhäuser zu sichern. Das bedeutet, dass aus Kosten- und Qualitätsgründen nicht jedes Krankenhaus ein breites Spektrum an Fachrichtungen vorhalten oder seltener auftretende bzw. sehr schwerwiegende Krankheiten diagnostisch und therapeutischen bewältigen kann. Es ist daher noch stärker als bisher notwendig, dass die Krankenhäuser des Landes miteinander kooperieren und entsprechende Absprachen treffen.

Hier finden Sie die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt

Die Umstellung der Finanzierung des Krankenhausbetriebes auf eine Abrechnung im wesentlichen nach Fallpauschalen (DRG-System) erforderte eine Umstellung der Krankenhausplanung von der bisherigen Kapazitätsplanung auf eine stärkere Fall- und Leistungsplanung. Voraussetzung dafür war die Änderung des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG LSA) als gesetzliche Grundlage der Krankenhausplanung.

Am 08.07.2004 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das neue „Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA)“ beschlossen. Auf dieser Grundlage weist der von der Landesregierung beschlossene Krankenhausplan ab 2005 die Krankenhäuser mit Standorten und Fachgebieten aus. Mit Ausnahme der psychiatrischen Fachbereiche, die vom DRG-Bereich ausgenommen sind, wurde auf das Kriterium „Planbett“ verzichtet.

Der Krankenhausplan ab 2008 trägt den Charakter einer Krankenhausrahmenplanung. Er bildet die Grundlage für die zwischen den Krankenhausträgern und den Landesverbänden der Krankenkassen für jedes Krankenhaus im Land auszuhandelnde Leistungs- und Qualitätsvereinbarung. Damit kommt sowohl den Krankenhäusern und ihren Trägern als auch den Krankenkassen eine größere Verantwortung bei der Umsetzung des Krankenhausplanes zu.

Die gem. § 3 (2) KHG LSA erarbeiteten „Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt“ wurden der Krankenhausplanung zugrunde gelegt.

Krankenhausplan Sachsen-Anhalt:  

Beschluss der Landesregierung  über den Krankenhausplan ab 1. Oktober 2022