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Neues Entgeltsystem im Krankenhaus

Mit der Gesundheitsreform 2000 hat der Gesetzgeber grundlegende und weitreichende Änderungen in der Finanzierung der Krankenhäuser eingeleitet. Beschlossen wurde die Einführung eines Systems, welches auf Abrechnung von fallbezogenen Pauschalen anstatt tagesgleicher Pflegesätze wie in der Vergangenheit basiert. Damit soll eine leistungsbezogene Vergütung der Krankenhausleistungen erreicht werden.

Ausgehend vom System der australischen Fallpauschalen wurde in den vergangenen Jahren ein auf die deutschen Anforderungen zugeschnittenes System – die sogenannten German Diagnosis Related Groups (G-DRG) - entwickelt. Dieses System ist als „lernendes System“ konzipiert und wird fortlaufend jährlich auf der Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen überarbeitet. Seit dem Jahr 2004 ist es verpflichtend für die Mehrzahl der Krankenhäuser anzuwenden. Ausgenommen sind lediglich psychiatrische Leistungen sowie einige Krankenhäuser mit einem besonderen Leistungsspektrum (sog. besondere Einrichtungen).

Weitergehende Informationen finden Sie hier:

DRGs - Das Krankenhaus-Vergütungssystem mit Fallpauschalen

Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems