Der Unterhaltsvorschuss
© AdobeStock/MS
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) dient der Entlastung alleinerziehender Mütter und Väter, die für die von ihnen betreuten Kinder keinen Unterhalt erhalten.
Ein Kind erhält Unterhaltsvorschuss,
- wenn es in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt;
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages erhält,
- und das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat.
Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach den für die betreffende Altersgruppe festgelegten Regelbeträgen. Eine entsprechende Regelbedarfverordnung gibt das Bundesministerium der Justiz alle zwei Jahre heraus.
Weitere Informationen zu Unterhaltsvorschuss finden Sie hier ...

