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Familie

Pflegekinder

Das Heim ist seit 1990 nicht mehr die einzige Alternative für Kinder und Jugendliche, die nicht bei Eltern oder Verwandten leben können. Vielmehr gibt es die Chance, dass diese hilfsbedürftigen Mädchen und Jungen in Pflegefamilien und damit in familiärer Geborgenheit ein neues Zuhause finden. Sie haben also trotz aller Probleme im und womöglich mit dem familiären Umfeld dennoch die Chance, in Familien groß zu werden.

Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Er eröffnet anders als zu DDR-Zeiten in Paragraph 33 die Möglichkeit, dass Vollzeitpflege auch ambulant von Pflegeeltern erbracht werden kann.

Trotz dieser deutlichen Zahlen muss aber auch festgehalten werden, dass Heimerziehung dennoch ein notwendiges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe bleibt. Nicht jedes Kind, das Erziehungshilfe benötigt, kann in einer Pflegefamilie aufgenommen werden.

Im Gegensatz zur Adoption sind Pflegeeltern „Eltern auf Zeit“. Pflegeeltern sorgen bei der Aufnahme eines Pflegekindes im Auftrag der leiblichen Eltern und des Jugendamtes für ihr Pflegekind. Der Aufenthalt in einer Pflegefamilie richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Dies kann für kurze Dauer sein, z.B. für die Zeit eines Kuraufenthaltes der Mutter, aber auch für mehrere Jahre bis hin zur gesamten Zeit als Kind bzw. Jugendlicher. Vor der Bewerbung als Pflegemutter oder -vater, sollten Sie prüfen, ob Sie in der Lage sind, ein Pflegekind auch wieder loszulassen.
Ein Kind in Pflege nehmen, können Ehepaare, Partner bzw. Partnerinnen in Lebenspartnerschaften und Alleinstehende, die über ein gesichertes Einkommen und ausreichend Wohnraum verfügen, genügend freie Zeit für das Kind haben, geduldig und belastbar sind, kommunikations- und lernfähig sind, in ein intaktes soziales Netz eingebettet sind, Erfahrung im Umgang mit Kindern haben,  bereit sind, mit dem Pflegekinderdienst und der Herkunftsfamilie zusammen zu arbeiten.

Für alle Fragen, die Bewerbung und die Vermittlung eines Kindes sind die Pflegekinderdienste in den Jugendämtern zuständig. Beratungen leisten das Landesverwaltungsamt oder das Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt der Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg. Darüber hinaus stehen ein Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern und regionale Ortsverbände als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Fachzentrum für Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt


Portal der Pflegeelternvereine Sachsen-Anhalt

Erste Anlaufstelle für an Pflegschaft interessierte Personen ist das örtlich zuständige Jugendamt.