Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ will Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Anträge auf Stiftungsleistungen werden von den Schwangerschaftsberatungsstellen entgegengenommen.
Bundesstiftung Mutter und Kind