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Schulfahrten

Schulfahrten sind ein wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Um die Kosten und damit die Belastung für die Eltern niedrig zu halten, konzentrieren sich die Ziele der Schulfahrten im Wesentlichen auf das Land Sachsen-Anhalt und die anderen Bundesländer. Auslandsfahrten werden erst ab dem neunten Schuljahr zugelassen. Für jede Schülerin oder jeden Schüler wird der Schule bzw. dem Schulbudget ein Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Eltern oder Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, haben Anspruch auf Unterstützung bei den Teilnahmekosten ihres dritten und jedes weiteren Kindes an Schulfahrten, soweit dafür nicht andere staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die Kinder müssen bei Ihren Eltern oder Erziehungs-berechtigten wohnen und Kindergeld erhalten. Das Land bezuschusst die Kosten bis zu einer Höhe von 100 Euro für Beförderung, Beherbergung und Programm. In der Schule erhalten Eltern ein Formblatt, mit dem sie die Zuschüsse durch eine Selbsterklärung beantragen können.
Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag beziehen, können die Übernahme der Kosten für Schulfahrten beim Jobcenter oder bei der Kommune beantragen. (siehe Bildungs- und Teilhabepaket)

Flyer zum Bildungspaket (Herausgeber BMA) ...

Broschüre zum Bildungspaket (Herausgeber BMA) ...

Informationen zum Bildungspaket im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...