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Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle kostenlos informieren und beraten zu lassen.

Neben der rein medizinischen Betreuung durch den Arzt oder die Ärztin beraten Schwangerschaftsberatungsstellen insbesondere bei sozialen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sowie in Fragen der Familienplanung. Sie helfen beispielsweise bei der Suche nach einer Wohnung oder nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind. Hilfen in Form von Zuschüssen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen Lebens "  für die Erstausstattung des Kindes werden ebenfalls vermittelt.

Nicht immer löst die Nachricht über eine Schwangerschaft Freude aus. Oftmals können damit schwere Konflikte und Probleme verbunden sein. In solchen Fällen können sich Frauen an die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wenden. Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung ist es, den betroffenen Frauen und Partnern zu helfen, eine tragfähige Entscheidung über die Fortsetzung bzw. den Abbruch der Schwangerschaft zu treffen. Am Ende der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dazu berechtigt, die Schwangerschaft abzubrechen.