Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) steht allen Familien zur Verfügung, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Das Paket umfasst die folgenden Leistungen
- Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Klassenfahrten,
- Schulbedarf als Pauschale
- Schülerbeförderung
- Außerschulische Lernförderung
- Budget für die soziale und kulturelle Teilhabe in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich
- Gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen und Kita
Weiterführende Informationen zu den Leistungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen gesondert beantragt oder geltend gemacht werden. Die Leistungen werden im Regelfall nicht in bar an den Leistungsberechtigten selbst erbracht (§ 29 SGB II), sondern entweder durch Ausgabe von Gutscheinen (z.B. für Musikunterricht) oder Direktüberweisung an den Anbieter der Bildungs- und Teilhabeleistung (z.B. Sportverein, Anbieter des Schulmittagessen u. ä.). Über die Einzelheiten entscheiden die kommunalen Träger vor Ort.
Ansprechpartner
Die Anlaufstellen bei denen Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket stellen können finden Sie hier...
Arbeitshilfe
Die hier eingestellte Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an die kommunalen Träger, allen interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen.
BuT-Beratung
Das Team der mehrsprachigen BuT-Beratung.de hilft Ihnen, BuT-Leistungen zu beantragen und beantwortet Fragen am Telefon. Sie erreichen die BuT-Beratung
- auf der Website BuT-Beratung
- telefonisch unter 030 5771 3004 0 und
- per Mail an info(at)but-beratung.de
Das Beratungsangebot ist kostenlos. Die Beratung findet telefonisch, ohne Termin und in den Sprachen Deutsch Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt. Auf der Webseite finden Sie auch schriftliche Infos zu den Leistungen in allen fünf Sprachen.