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FAQ für BRAFO-Träger

Muss die Kompetenzerkundung (6. Tag, Strukturelement I) in der Schule stattfinden?

Die Kompetenzerkundung im Strukturelement I (BRAFO-KE) kann (unter Berücksichtigung des Datenschutzes) direkt beim Träger durchgeführt werden. Voraussetzung für die Durchführung am Trägerstandort ist, dass

a)         eine qualifizierte Umsetzung an der Schule nicht möglich ist und
b)         keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden.

Was passiert mit den Beobachtungs- und Bewertungsbögen, die an den Tagen 2-5 im Strukturelement I ausgefüllt wurden?

Wenn alle Informationen im System (BRAFO-KE) erfasst wurden, dann sind diese beiden Dokumente entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen zu vernichten.

Woher bekommt man ein (neues) Passwort für den BRAFO-KE Login?

Dieses bekommen Sie vom zuständigen IT-Dienstleister IT-Consult (IT-C). Bitte senden Sie zur Anmeldung eine E-Mail mit dem Betreff „BRAFO-KE Anmeldung“ an  4440@itc -halle.de.

Warum können Schülerinnen und Schüler ihre Auswertungsdokumente in BRAFO-KE nicht selbst ausgeben und ansehen?

Weil die Auswertungsergebnisse pädagogisch aufbereitet mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden müssen. Weiterhin muss aus Datenschutzgründen der Personenkreis, der Zugang zum Auswertungsdokument hat, so klein wie möglich gehalten werden.

Gibt es ein Muster für das Ausgabedokument in Strukturelement I?

In der Umsetzungskonzeption finden Sie ab Seite 53 die Darstellung des Ausgabedokumentes mit entsprechenden Erläuterungen. Darüber hinaus finden Sie ein detailliertes Beispiel in den Schulungsunterlagen für Strukturelement I zur Funktion Beratung.