FAQ für BRAFO-Träger
- Welche Variante des Berufswahlpasses ist zu verwenden?
- Ist neben der Unfallversicherung über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt auch die Haftpflichtversicherung sichergestellt bzw. worüber wird diese abgedeckt?
- Müssen bei der Rechnungslegung alle Einverständniserklärungen von allen bisher teilnehmenden Schülerinnen und Schülern über das Kundenportal der IB hochgeladen werden?
- Was muss ich bei den Nachweisen zur Rechnungslegung beachten?
- Welche Zuordnung muss bei dem Vordruck „Statistische Erhebungen der Eintritte und Schulen erfolgen?
- Wie verhalte ich mich, wenn sich BRAFO und die Praxislerntage (PLT) überschneiden?
- Ist die Teilnahme an BRAFO auch für Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die die Klasse wiederholen müssen und dadurch BRAFO zum zweiten Mal durchlaufen?
- Können sich Schulen auch während der laufenden Durchführung für die Teilnahme an BRAFO anmelden?
Welche Variante des Berufswahlpasses ist zu verwenden?
Die zu verwendende Variante des Berufswahlpasses geht aus dem nachfolgenden Link hervor: https://www.berufswahlpass.de/bezugsquellen/sachsen-anhalt/
Der Berufswahlpass ist von jedem Auftragnehmer – in Abstimmung mit der jeweiligen Schule - unmittelbar nach Zuschlagserteilung für die Teilnehmenden nach dem Leistungsverzeichnis/Losblatt zu bestellen. Zu bestellen ist der komplette Berufswahlpass mit Ordner und Inhalten (Register- und Arbeitsblätter sind bei Lieferung nicht eingeheftet).
Bestellung für 2026 und 2027 müssen entsprechend der geplanten teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Jahr 2026 vorgenommen werden, da eine Bestellung ab 2027 nicht mehr möglich ist. Ab 2028 erfolgt die Bereitstellung einer Alternative.
Ist neben der Unfallversicherung über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt auch die Haftpflichtversicherung sichergestellt bzw. worüber wird diese abgedeckt?
Im Rahmen der Durchführung der „Interessenerkundung/ Kompetenzerkundung“ (Strukturelement I), der „Werkstatttage“ und der „Betriebserkundung“ (Strukturelement II) sowie der „Kompetenzfeststellung“ (Strukturelement IV) ist die Unfallversicherung über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt sichergestellt. Eine Haftpflichtversicherung für Schülerinnen und Schüler ist durch die Schulträger nicht sichergestellt und ist im Bedarfsfall eigenständig durch den Auftragnehmer abzuschließen.
Müssen bei der Rechnungslegung alle Einverständniserklärungen von allen bisher teilnehmenden Schülerinnen und Schülern über das Kundenportal der IB hochgeladen werden?
Eine generelle Einreichung der Einverständniserklärungen der Schülerinnen und Schüler zu jeder Rechnungslegung ist nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Prüfungshandlungen werden durch die IB stichprobenweise vorgenommen. Die dafür erforderlichen Einverständniserklärungen werden durch die IB über eine Risikoauswahl ermittelt und anschließend angefordert. Eine Einreichung der Einverständniserklärungen ist somit, und damit abweichend von der Leistungsbeschreibung, nur noch nach konkreter Aufforderung durch die IB und in dem angeforderten Umfang notwendig.
Was muss ich bei den Nachweisen zur Rechnungslegung beachten?
Rechnungen/E-Rechnungen: Per 13.02.2026 wurde festgelegt, dass für Mittelabrufe keine Rechnung und auch keine E- Rechnung einzureichen sind. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Vordrucks „Mittelabforderung“.
Einverständnis der Schülerinnen, Schüler und Eltern: Per 26.02.2026 ist die generelle Einreichung der Einverständniserklärungen der Schülerinnen, Schüler und Eltern (F1) zu jeder Rechnungslegung nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Prüfungshandlungen werden durch die IB stichprobenweise vorgenommen.
Bei der Verwendung des Dokuments in Leichter Sprache sind Sie verpflichtet, beide Dokumente, sowohl das reguläre (allgemeine) als auch das in Leichter Sprache, den Eltern zu übergeben. Es ist auch möglich, dass nur das reguläre F.1 Dokument ausgegeben wird. Wichtig ist vor allem, dass das Dokument in Leichter Sprache nicht ohne das Reguläre ausgegeben wird. Die Eltern entscheiden dann selbst, welches der beiden Formulare sie ausfüllen möchten. Nur das ausgefüllte Dokument muss an Sie als Bildungsdienstleister zurückgegeben werden, ist durch Sie aufzubewahren und der Investitionsbank auf Anforderung einzureichen.
Übersicht Personaleinsatz: Die Gesamtübersicht Personaleinsatz (Formular P.1) muss lediglich einmal eingereicht werden, danach nur noch bei Personaländerungen.
Welche Zuordnung muss bei dem Vordruck „Statistische Erhebungen der Eintritte und Schulen erfolgen?
Beim Ausfüllen des Vordrucks „ST Statistische Erhebungen Eintritte BA“ bitten wir um folgende Zuordnung:
- Sekundarschulen bitte bei Realschulen erfassen, Gemeinschaftsschulen bei sonstigen allgemeinbildenden Schulen und die Schulform „IGS“ bei Gesamtschule.
- Bitte alle Förderschulen in dem Bereich Sonder-Förderschulen erfassen.
Wie verhalte ich mich, wenn sich BRAFO und die Praxislerntage (PLT) überschneiden?
BRAFO und PLT sind keine Konkurrenzformate – die Praxisbezüge können vielmehr eine gute Ergänzung darstellen. Die abgestimmte und verlässlich geplante Umsetzung beider Formate ist komplikationslos möglich, wie die Routine vieler schulischer Standorte zeigt. Für eine frühzeitige Planung und Terminierung ist eine verlässliche Kommunikation aller Beteiligten unabdingbar, um Überschneidungen zu vermeiden.
BRAFO ist Berufsorientierung, die Praxislerntage hingegen Unterricht am Praxisort. Findet BRAFO statt, ist eine zeitgleiche PLT-Umsetzung ausgeschlossen.
Ist die Teilnahme an BRAFO auch für Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die die Klasse wiederholen müssen und dadurch BRAFO zum zweiten Mal durchlaufen?
Ja, auch für diese Schülerinnen und Schüler ist es Unterricht an einem außerschulischen Lernort, daher verpflichtend.
Können sich Schulen auch während der laufenden Durchführung für die Teilnahme an BRAFO anmelden?
Ja, bitte senden Sie dazu eine Information an die zuständige Arbeitsagentur, wenn Sie mit der Begleitung der Schule einverstanden sind. Nach der Bewilligung durch die AA wird die Schule Ihrem Los automatisch zugeordnet.

