Zusatzqualifizierung für Auszubildende
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert Zusatzqualifikationen für Auszubildende ab 18 Jahren im Rahmen des Förderprogramms Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT (individuell veranlasste Zusatzqualifikation) sowie im Rahmen des Förderprogramms Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB (betrieblich veranlasste Zusatzqualifikation).
Ziel ist es, Auszubildenden den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu ermöglichen, um sie bereits während der Ausbildungszeit auf die nächsten Schritte ihrer beruflichen Weiterentwicklung vorzubereiten. Förderfähig sind nur Zusatzqualifikationen, die nicht Bestandteil der geregelten Ausbildung sind, beispielsweise betriebswirtschaftliche Kenntnisse zur Vorbereitung auf eine Selbständigkeit, besondere Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen.
Zusatzqualifikationen können mit 90 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden, wenn die anfallenden Kosten mindestens 500 Euro betragen.