Diese medizinische Leistung ermöglicht es, Spuren zu sichern, ohne dass sofort eine Anzeige erstattet werden muss. Dazu hat das Land einen Vertrag zur Kostenübernahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) abgeschlossen. Sachsen-Anhalt ist damit das fünfte Bundesland, das den Erstattungsanspruch der Einrichtungen, die die vertrauliche Spurensicherung am Körper durchführen, durchsetzt. Bislang wurden die Kosten der medizinischen Spurensicherung nur im Rahmen der Strafverfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden übernommen.
Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne sieht in dem Vertragsschluss eine weitere Stärkung des Opferschutzes in Sachsen-Anhalt: „Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt müssen häufig erst zur Ruhe kommen, bevor sie ihre Rechte wahrnehmen und Anzeige erstatten. Es kostet Mut und Kraft, sich zur Wehr zu setzen. Die vertrauliche Spurensicherung in geeigneten Kliniken und Arztpraxen sorgt dafür, dass die Taten gerichtsfest dokumentiert und auch mit Abstand zur Anzeige gebracht werden können. Wir geben den Opfern Zeit und nehmen den Druck, sich unmittelbar an die Behörden wenden zu müssen. Die verfahrensunabhängige und kostenlose Spurensicherung stärkt die Rechte der Betroffenen und sendet ein klares Signal an die Täter, dass immer mit Strafverfolgung zu rechnen ist.“
Prof. Dr. med. Rüdiger Lessig und Dr. med. Carolin Richter vom Rechtsmedizinischen Institut der Universitätsmedizin Halle (Saale) sagten: „Die Verstetigung des Projekts zur Vertraulichen Spurensicherung im Rahmen des Netzwerks Evidence - ermöglicht durch den Vertragsabschluss mit den Krankenkassen - stellt einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Gewaltopfern dar. Der erste Gang nach Gewalterleben führt oft ins Krankenhaus und nicht primär zur Polizei. Das Netzwerk Evidence bietet durch die wohnortnahe Möglichkeit zur Befunddokumentation und Spurensicherung ein niedrigschwelliges Angebot, das leicht zugänglich ist und in einem möglichen späteren Ermittlungsverfahren die Beweiskraft erheblich verbessern kann. Dadurch schaffen wir einen wichtigen Beitrag für die Rechte und den Schutz der Opfer.“
Kay Nitschke, Leiter des Geschäftsbereiches ambulante und stationäre Versorgung bei der AOK Sachsen-Anhalt, betonte stellvertretend für die gesetzliche Krankenversicherung: „Uns war wichtig, dass das Angebot für unsere Versicherten niedrigschwellig und unbürokratisch ist. Das haben wir geschafft. Gewaltopfer, die noch unschlüssig sind, ob sie eine Strafanzeige stellen wollen, können auf diesem Weg zunächst unkompliziert Spuren sichern lassen. Dank der Kooperation mit dem Rechtsmedizinischen Institut werden die Spuren nach neuesten wissenschaftlichen Standards gesichert.“
Derzeit wird die Vertrauliche Spurensicherung vom Rechtsmedizinischen Institut an den Standorten Magdeburg und Halle durchgeführt. Das Land finanziert zudem per Vertrag die Entwicklung des Projektes „Netzwerk Evidence“, durch das Beschäftigte in Krankenhäusern und Praxen in ganz Sachsen-Anhalt geschult werden, um das nunmehr von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene Angebot der vertraulichen Spurensicherung möglichst nahe am Wohnort der Betroffenen unterbreiten zu können.
Sachsen-Anhalt verfügt über ein flächendeckendes Netz an Frauenhäusern und Beratungsstellen, damit gewaltbetroffene Frauen die notwendige Unterstützung erhalten. 19 Frauenhäuser sowie seit 2023 zehn ambulante Beratungsstellen bieten Schutz und Beratung. Vier Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, vier Interventionsstellen, die Fachstelle VERA und die Täterberatung durch ProMann machen das Beratungsangebot komplett.