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Sachsen-Anhalt unterstützt Inklusionsbetriebe

Die Unterstützung des Landes für die Inklusionsbetriebe in Sachsen-Anhalt wird weiter ausgebaut.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte in Magdeburg: „Inklusionsbetriebe als Brücke zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt sind ein ganz wichtiger Schritt in Richtung inklusiver Arbeitsmarkt. Sie müssen sich neben der Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von mindestens 30 Prozent und der besonderen sozialen Verantwortung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen trotzdem am Markt gegenüber anderen Anbietern behaupten. Dies gelingt nur mit einer intensiven, kooperativen Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt.“ 

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 25 Inklusionsbetriebe/-abteilungen, 8 befinden sich im Aufbau. Die wirtschaftliche Lage der Inklusionsbetriebe im Land ist – je nach Branche – wie in allen Bereichen der Wirtschaft und des Handwerks angespannt.
Zugunsten der Inklusionsbetriebe sollen deshalb die Förderkonditionen sinnvoll angepasst werden, so dies möglich ist, um den Erhalt der bestehenden Betriebe nicht zu gefährden. Unter anderem wurde die Mindestbeschäftigungsquote bei einer gGmbH von 40 auf 30 Prozent reduziert. „Dies hilft bestehenden Inklusionsbetrieben, wenn Personal ausfällt oder weggeht, nicht auf die Förderung des Integrationsamtes verzichten zu müssen“, sagte Grimm-Benne. „Neben Fachgesprächen werden wir zudem eine Rahmenvereinbarung mit der Firmenberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH (FAF) initiieren, um Inklusionsbetrieben in Sachsen-Anhalt noch mehr fachspezifische Unterstützung sowie ein spezielles Monitoring und Benchmarking zu Teil werden zu lassen.“ Bisher haben acht Bundesländer eine solche Rahmenvereinbarung geschlossen. 

Bei einer Fachtagung Ende März konnten sich Inklusionsbetriebe auf Initiative des Sozialministeriums und des Integrationsamtes untereinander austauschen. Die Fachtagung diente auch dazu, die Zusammenarbeit zwischen Integrationsamt und Inklusionsbetrieben zu intensivieren. Die Firmenberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH (FAF) bietet Unterstützung und Hilfestellungen bei der Gründung und Beratung von Inklusionsprojekten, auch in Krisenzeiten. 

Hintergrund:
In Inklusionsbetrieben arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam. Durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe oder Abteilungen. Sie bieten Menschen mit Behinderung, deren Teilhabe am Arbeitsleben besonders erschwert ist, Qualifizierungsmöglichkeiten und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in verschiedensten Branchen. Inklusionsbetriebe haben damit eine besondere Verantwortung für diese Menschen und werden dafür aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe vom Integrationsamt gefördert. Die Ausgleichsabgabe wird von Firmen / Betrieben am allgemeinen Arbeitsmarkt erhoben, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung von mindestens 5 Prozent schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen auf ihren Arbeitsplätzen nicht oder nur unzureichend nachkommen