Zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist die stärkere Berücksichtigung religiöser und kultureller Bedürfnisse. So soll in Sachsen-Anhalt künftig die sogenannte Tuchbestattung – also eine Bestattung ohne Sarg – unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dies sei besonders für jüdische und muslimische Gläubige von Bedeutung, betonte Grimm-Benne: „Die Vielfalt der Religionen und Weltanschauungen in unserem Land verdient Respekt. Mit der Aufhebung der Sargpflicht setzen wir ein wichtiges Zeichen.“ Die Entscheidungshoheit verbleibt dabei bei den Friedhofsträgern, denen ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird.
Ausdrücklich gesetzlich geregelt wird auch der Umgang mit sogenannten Sternenkindern – also fehlgeborenen Kindern, die kein Lebenszeichen gezeigt haben. Wenn Eltern keine Bestattung veranlassen, müssen künftig die geburtshilflichen Einrichtungen eine würdevolle Beisetzung sicherstellen. „Auch die kürzesten Leben verdienen unsere Achtung“, so die Ministerin.
Ein weiterer Punkt der Reform ist die Einführung einer zweiten Leichenschau – nicht mehr nur bei Feuer-, sondern künftig auch bei Erdbestattungen. Damit folgt Sachsen-Anhalt einer kriminalistischen Empfehlung, um mögliche unerkannte Todesursachen aufzudecken. „Wir nehmen bundesweit eine Vorreiterrolle ein“, sagte Grimm-Benne.
Einen bundesweit einmaligen Schritt geht das Land auch mit der legalisierten Entnahme kleiner Mengen Asche Verstorbener. Erstmals wird es möglich sein, bis zu fünf Gramm Asche zur würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken – etwa Gedenkdiamanten – zu entnehmen.
Zudem wird künftig die Verwendung von Grabsteinen aus Naturstein verboten, wenn sie unter ausbeuterischer Kinderarbeit entstanden sind. Auch das dauerhafte Ruherecht für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrsoldaten in Ehrengräbern ist nun gesetzlich geregelt.