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Neuer Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe: Ziel ist stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderung 

Bei der Neugestaltung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen setzt das Land auf einen Paradigmenwechsel.

Dafür verhandelt Sachsen-Anhalt mit den Leistungserbringern einen neuen Landesrahmenvertrag über die Eingliederungshilfe als gesetzlich geregelte Leistung, der ab dem 01.01.2025 in Kraft treten soll. Sollte es nicht zu dem Abschluss eines neuen Rahmenvertrags kommen, wird die Landesregierung deren Inhalte per Rechtsverordnung regeln. Die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gelten bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen fort. Die Umstellung auf das neue System soll durch eine Übergangsregelung unterstützt werden. „Menschen mit Behinderungen sind vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft mit Talenten und Fähigkeiten. Sie haben das Recht auf volle Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Wir wollen bei der Eingliederungshilfe von einem einrichtungsbezogenen Denken abrücken und den Menschen mit Behinderung stärker in den Mittelpunkt stellen“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. 

Die Kündigung des aktuellen Landesrahmenvertrages zum Jahresende wird die bedarfsgerechte Gewährung der Leistungen für Menschen mit Behinderung nicht einschränken. „Wir sind mitten in den Verhandlungen. Selbst wenn trotz der wöchentlichen Verhandlungsrunden am Jahresende kein neuer Landesrahmenvertrag stehen sollte, laufen die Leistungsvereinbarungen weiter. Ein Sozialabbau zu Lasten der Menschen mit Behinderung ist nicht zu befürchten“, betonte Ministerin Grimm-Benne. Vorwürfe, einen Sparkurs zu Lasten der Eingliederungshilfe zu fahren, können dahingehend entkräftet werden, dass die Haushaltsmittel stetig gestiegen sind: Während die Ausgaben des Landes in diesem Bereich im Jahr 2021 rund 572 Millionen Euro betrugen, sind 2025 711 Millionen Euro und 2026 723 Millionen Euro eingeplant. 

Die Werkstätten bieten für viele Menschen eine Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die begonnene Reform des Werkstattsystems muss weiter vorangehen. Es bedarf weiterer Schritte zur inklusiven Gestaltung des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel eines neuen Rahmenvertrages ist es, eine maßgeschneiderte Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu stärken, damit sie auf dem ersten Arbeitsmarkt besser Fuß fassen können. „Das pauschale Vorhalten von Leistungen und Angeboten ist weder zeit- noch gesetzeskonform. Die Leistungen müssen noch stärker auf die individuellen Bedarfe ausgerichtet werden. Wir haben im Land großen Nachholbedarf“, sagt Grimm-Benne mit Blick auf eine schleppende Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt. 

Sachsen-Anhalt hat die höchste Dichte an stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und eine vergleichsweise geringe Ambulantisierungsquote. Zum 31.12.2022 waren im Land 8,4 leistungsberechtigte Personen pro 1.000 Einwohner in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt, im Bundesdurchschnitt waren es 5,2. 

In der sozialen Teilhabe sollen benötigte Leistungen für Menschen mit Behinderungen individuell über einzelne Module wählbar sein und ihnen die Unterstützung zukommen lassen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen. 

Hintergrund: 
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt erhielten 2023 insgesamt 30.820 Personen Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. 

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