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Landtagswahl 2026: Integrationsbeauftragte und LAMSA rufen Zugewanderte zu politischer Teilhabe auf

Landesintegrationsbeauftragte Susi Möbbeck und das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V. (LAMSA) rufen Menschen mit Migrationsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit dazu auf, von ihren politischen Teilhaberechten Gebrauch zu machen und sich als Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt aufstellen zu lassen. „Nur rund 1 Prozent der Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt haben eine Migrationsgeschichte - das ist einer der niedrigsten Werte bundesweit. Die politische Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in Parlamenten prägt nicht nur politische Debatten und Entscheidungen, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Demokratie. Gleichzeitig spiegelt ein vielfältig besetztes Parlament besser die Zusammensetzung unserer Gesellschaft wider“, so Möbbeck.

Aktuell starten viele Parteien mit der Aufstellung ihrer Wahlkreis-Kandidatinnen und -Kandidaten. Susi Möbbeck sagt: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für politisches Engagement, damit der wachsende Migrationsanteil in der Gesellschaft auch im Parlament sichtbar wird. Politische Teilhabe ist der beste Weg, um die aktuelle Repräsentationslücke zu schließen. Dafür braucht es sowohl eine Offenheit der Parteien als auch die Bereitschaft der migrantischen Bürgerinnen und Bürger, sich einzubringen.“

Mika Kaiyama, stellvertretende Geschäftsführerin von LAMSA, unterstützt den Aufruf: „Das Wahlrecht ist ein zentrales Instrument für politische Partizipation für Bürger*innen in einer funktionierenden Demokratie. Das Wählen ist allerdings keine Lotterie, sondern eine Verantwortungsübernahme für gesellschaftliche Entwicklung. Für eine zukunftsfähige Landespolitik brauchen wir ein Parlament, welches divers besetzt ist.“ LAMSA plant demnach eine Reihe von Dialogveranstaltungen im niedrigschwelligen Format an ungewöhnlichen Orten, hieß es weiter.

Das passive Wahlrecht – also das Recht, für den Landtag zu kandidieren – haben deutsche Staatsangehörige, auch wenn sie zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Für weitere Hintergründe steht LAMSA gern als Ansprechpartner zur Verfügung: