In Halle (Saale) bietet das Frauenhaus gewaltbetroffenen Frauen Schutz. Das Land unterstützt das Frauenhaus jährlich mit rund 228.000 Euro und stellt zusätzlich 25.500 Euro für Investitionen und Dolmetschkosten bereit. Die Stadt Halle (Saale) stellte im Jahr 2024 rund 230.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen acht Plätze für Frauen und ebenso viele für ihre Kinder zur Verfügung.
Nach einem Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des kommunalen Frauen- und Kinderschutzhauses erklärte Ministerin Grimm-Benne: „Die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt zeigen, dass Gewalt gegen Frauen erschreckenderweise Alltag ist. Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, Frauen vor Gewalt zu schützen. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit. Gut erreichbare Hilfsangebote sind daher unverzichtbar. Das Land setzt die Förderung des Frauenhauses verlässlich fort. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen und ihre Kinder künftig keine Eigenanteil auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben leisten müssen.“ Bürgermeister Geier betonte: „Die Stadt unterstützt das Frauenhaus als kommunale Einrichtung finanziell. Die städtische Gleichstellungsbeauftragte leitet das Haus. Ich danke den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sehr herzlich für ihre Arbeit, die allen betroffenen Frauen und Mädchen mit großer Empathie und Professionalität zur Seite stehen.“
Zweite Station bildete ein Besuch des ESF-Projektes „Starke Migrantinnen – Starke Gesellschaft“ der AWO SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH. Das Projekt unterstützt Frauen mit Migrationshintergrund und sicherem Aufenthaltstitel auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt. „Unser Arbeitsmarkt kann es sich nicht erlauben, Beschäftigungspotentiale ungenutzt zu lassen. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag, um die beruflichen Chancen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Migrantinnen zu stärken. Der Ansatz, Frauen mit Migrationsgeschichte zur fördern und Hürden abzubauen ist integrations- und wirtschaftspolitisch der richtige Weg“, lobte die Ministerin. Jana Paulsen, Geschäftsführerin der AWO SPI GmbH, sagte: „Das Projekt trägt dazu bei, dass formal gering qualifizierte Frauen mit eigener Migrationserfahrung in einem stärkeren Umfang als bisher an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und im Anschluss dauerhaft in den Arbeitsmarkt einmünden. Ziel ist, die Integration von Migrantinnen nachhaltig zu fördern.“
Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Die Umsetzung findet in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Halle, der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Verband der Migrantenorganisationen Halle (VEMO e.V.) statt.
Hintergrund:
Die Landesregierung hat bereits 2024 mit dem Aktionsplan PROGRESS eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Im Oktober 2017 wurde das Übereinkommen in Deutschland ratifiziert und trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Istanbul-Konvention enthält als erstes Übereinkommen ihrer Art für Europa ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und ambulanten Beratungsstellen, um betroffenen Frauen den Weg in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen. Im Jahr 2025 sind rund 7,7 Millionen Euro für das Hilfesystem in der Haushaltplanung des Landes eingeplant. Eine Übersicht über die Angebote mitsamt Kontaktdaten finden Sie hier ...