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Gesundheitsministerin legt Gesetzentwurf vor: Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen durch digitalen Pflegeplatzfinder 

Sachsen-Anhalt will die Teilhabe und Selbstbestimmung von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung stärken. Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf von Sozialministerin Petra Grimm-Benne zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetz Sachsen-Anhalt (WTG LSA) zur Anhörung freigegeben.

Durch dessen Regelungen sollen betroffene Personen in stationären Einrichtungen und nicht selbstorganisierten Wohnformen geschützt werden. Bei diesen Standards handelt es sich um Mindestanforderungen, welche die Träger dieser Einrichtungen zu erfüllen haben. Ministerin Grimm-Benne: „Das Gesetz orientiert sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen und an ihrem Wunsch, möglichst lange möglichst selbstbestimmt leben zu wollen. Wir wollen die Qualität von Pflege und Betreuung sichern und mehr Transparenz ermöglichen.“ Im Zuge der Novellierung des 2011 in Kraft getretenen WTG LSA werden überflüssige Berichtspflichten gestrichen. Gleichzeitig werden Standards etabliert, die Bewohnerinnen und Bewohner vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schützen sollen.

Ein weiteres Novum: Pflegeheime sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, verfügbare Kurz- und Langzeitpflegeplätze unbürokratisch und aufwandsarm zu melden. „Es ist wichtig, die Meldung freier Kapazitäten gesetzlich festzulegen, um eine flächendeckende Übersicht zu erhalten, auf die sich die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auch verlassen können“, sagt Grimm-Benne. Ein Flickenteppich helfe den Menschen nicht bei der Suche nach einem freien Platz. Die Daten sollen in einem öffentlich zugänglichen digitalen Pflegeplatzfinder gebündelt werden – kostenlos abrufbar per App oder im Web. Dafür will das Land auf bestehende Meldewege zwischen den Einrichtungen und der Heimaufsicht zurückgreifen. Das „Kompetenzzentrum Pflege digital“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg soll auf Grundlage einer kostenfreien Softwareüberlassung aus Nordrhein-Westfalen den Aufbau und die Betreuung des Portals übernehmen. Dafür hat der

Landeshaushalt finanzielle Vorsorge getroffen. Ministerin Grimm-Benne: „Vor allem nach Aufenthalten im Krankenhaus oder plötzlichen Erkrankungen ist es schwierig, einen Platz in einer Pflegeeinrichtung zu finden. Es soll der Vergangenheit angehören, dass Familien, Pflegedienste und Krankenkassen mühsam die Einrichtungen abtelefonieren müssen. Der Pflegeplatzfinder wird die Suche nach freien Pflegeplätzen erleichtern und Angehörige entlasten.“

Weitere Inhalte der Änderung des WTG LSA und seiner Verordnungen sind die

  • Ergänzung der Qualitätsanforderungen von Pflegeeinrichtungen um Palliativversorgung und Sterbebegleitung am Lebensende,
  • Aufnahme weiterer geeigneter Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und Pflege sowie
  • Verlängerung der Regelprüfungen der stationären Einrichtungen von bisher einem auf zwei Jahre, wenn bei der letzten Prüfung durch die Heimaufsicht keine oder lediglich geringfügige Mängel festgestellt wurden.

Der Gesetzentwurf wurde zur ersten Kabinettsbefassung eingebracht und soll nach einer Anhörung und zweiten Kabinettssitzung den Landtag im Dezember dieses Jahres erreichen.