Magdeburg. Bereits im Vorfeld der Sitzung am 29. April hatte sie für eine zwingend notwendige Nachbesserung der bevorstehenden Krankenhausreform appelliert. „Die von allen Gesundheitsministerinnen und -ministern getragene Stellungnahme unterstreicht, dass es sich nicht um Partikularinteressen einzelner Länder handelt. Vielmehr steht das Angebot der Länder an den Bund im Mittelpunkt, eine Krankenhausreform gemeinsam im Sinne einer zukunftsorientieren medizinischen Versorgung umzusetzen“, sagt Grimm-Benne.
Besonderes Augenmerk legt Grimm-Benne dabei auf die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuser mit – wie in Sachsen-Anhalt - bevölkerungsbedingt geringer Fallzahl. „Wir brauchen im Land die Voraussetzungen dafür, dass alle Krankenhausstandorte in der Fläche erhalten bleiben“, sagt Grimm-Benne. Dafür müssten die Länder mit ihrer Planungshoheit auch weiter mitbestimmen, welche Leistungen von ambulant-stationären Versorgungseinrichtungen erbracht werden dürften. Die Kliniken benötigten jetzt eine verbindliche Perspektive. „Es darf zu keinen weiteren Verzögerungen kommen. Das sind wir allen Patientinnen und Patienten schuldig. „Bis die Reform greift, muss der Bund zudem für eine Übergangsphase die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken überbrücken helfen“, sagt Grimm-Benne.