Paech sagt: „Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe. Die Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – und zwar jetzt. Erwachsene Politik irrt, wenn sie meint, sie könne allein und über die Köpfe junger Menschen hinweg entscheiden. Die Beteiligung von jungen Menschen ist kein Kann, sondern ein Muss. Wir sollten uns schnellstens davon trennen, Kinder und Jugendliche als Objekte zu betrachten, für welche die Erwachsenen die Entscheidungen treffen müssen. Junge Menschen sind vielmehr Subjekt. Sie wollen einbezogen werden. Motto sollte sein: Keine Entscheidung ohne Kinder und Jugendliche. Keine Entscheidung gegen Kinder und Jugendliche. Junge Menschen tun gut daran, weiterhin sehr deutlich ihre Interessen zu artikulieren und eine Beteiligung einzufordern. Kein Erwachsener darf sich daran vorbeimogeln. Aktive junge Menschen beleben unsere Demokratie.“
Um die Beteiligung von jungen Menschen am gesellschaftlichen Diskurs und das Bekanntmachen der UN-Kinderrechtekonvention zu fördern, hat der Beauftragte einen Fördertopf für Klein- und Kleinstprojekte eingerichtet. Förderungen von 500 Euro bis maximal 1.000 Euro gibt es, wenn das Projekt in sich abgeschlossen ist und grundsätzlich keine anderen Drittmittel bekommt.
Paech wirbt für weitere Projektideen: „Für die ersten zwei Vorhaben haben wir bereits grünes Licht gegeben. Da geht aber noch mehr. Wir haben ein schlankes Antragsverfahren gewählt, um Antragsteller nicht zu überlasten. Meist sind es Ehrenamtliche in den Vereinen und Verbänden, die kleine Projekte für Kinder und Jugendliche umsetzen. Dafür gilt es ihnen zu danken.“
Der Fördertopf hat ein Volumen von 25.000 Euro. Weitere Informationen sowie alle notwendigen Dokumente zum Förderprogramm sind auf der Internetseite des Beauftragten zu finden.
Hintergrund:
Der 20. September wird auf Initiative der UNO als Weltkindertag begangen. Vor 35 Jahren am 2. September 1990 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, die zuvor am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen worden war. Der Deutsche Bundestag hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert. Seitdem diskutiert Deutschland über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz - insbesondere alle Jahre wieder rund um den Weltkindertag. In Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2014 Kinderrechte in die Verfassung des Landes aufgenommen worden. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss.
Neben dem Weltkindertag werden in Deutschland wie auch international der 1. Juni als Internationaler Tag des Kindes und der 20. November als weiterer Weltkindertag begangen. Ersterer hat seinen Ursprung in Asien und wird seit den 1950-er Jahren insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern gefeiert. Der Ehrentag im November geht auf eine Initiative des Kinderhilfswerkes UNICEF zurück.