Zuvor hatte der Tarifausschuss der Allgemeinverbindlichkeit zugestimmt. Damit müssen auch nichttarifgebundene Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens Tariflohn zahlen. „Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung erhalten 2.900 Beschäftigte der Sicherheitsdienste bessere Entlohnung. Dieser Schritt sorgt für fairere Arbeitsbedingungen, mit denen die Fachkräftesicherung und die Gewinnung neuer Fachkräfte besser gelingen wird. Tarifverträge stärken unseren Wirtschaftsstandort“, sagte Ministerin Petra Grimm-Benne.
Gegenüber dem Vorgängertarifvertrag wurde die unterste Entgeltgruppe zum 1. Februar 2024 um 6,92 % und zum 1. Januar 2025 um weitere 5,04 % erhöht. Somit gelten seit dem 1. Januar 2025 Stundenlöhne von 14,60 Euro bis 23,57 Euro. Die Vergütung für Auszubildende wurde ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt: Je nach Ausbildungsjahr erhalten sie bis zu 1.225 Euro.
Hintergrund
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das jeweilige Landesministerium kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien das beantragen und ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Damit ist es für den Anspruch auf den Tariflohn unerheblich, ob die Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert sind oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.