Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne begrüßt die Anhebung: „Wer arbeitet, muss von seiner Arbeit leben können. Die Mindestlohnerhöhung ist ein wichtiger Beitrag zur besseren Anerkennung der Arbeitsleistung und zur Bekämpfung von Altersarmut. Sachsen-Anhalt profitiert überdurchschnittlich vom Mindestlohn. 20 % der Jobs sind von der Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel betroffen. 164.000 der 832.000 Beschäftigten erhalten mehr Lohn.“ Für 2027 ist die nächste Stufe auf 14,60 € vorgesehen – dann werden rund 26 % der Beschäftigten profitieren.
„Vom Mindestlohn profitieren vor allem Menschen, die den Laden am Laufen halten. Es sind Beschäftigte in der Pflege, in der Gastronomie, in Friseursalons und im Reinigungsgewerbe, die durch den Mindestlohn gestärkt werden“, so Grimm-Benne.
Angesichts der Bürgergelddebatte betont die Ministerin: „Arbeit lohnt sich immer. Gerade in Sachsen-Anhalt ist der Abstand zwischen Arbeitslohn und Bürgergeld deutlich höher als im Bundesschnitt.“ So beträgt der Abstand zwischen dem Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung und dem Niveau des Bürgergeldes ohne Erwerbseinkommen für Alleinstehende 609 Euro, für Alleinerziehende mit einem Kind 766 Euro und für ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei dem nur eine Person erwerbstätig ist, 714 Euro. „Vollzeit zum Mindestlohn ist – gerade in Sachsen-Anhalt – fast immer ausreichend, um oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu liegen“, sagte Grimm-Benne. Zusätzliche Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag ergänzen das Erwerbseinkommen und verhindern, dass arbeitende Familien überhaupt auf Grundsicherung angewiesen sind.





