Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) dienen als überbetriebliche Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die WfbM kommt in Frage, wenn eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere einer Behinderung nicht möglich ist. Sie bietet eine Alternative zur angemessenen beruflichen Bildung oder einen Arbeitsplatz zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Die Arbeit in der WfbM soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit erhalten, sie entwickeln, erhöhen oder wiedergewinnen und dabei die Persönlichkeit weiterentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Aufgaben der Werkstätten sind gesetzlich definiert und haben zum Ziel, Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben einzugliedern.
Ein Werkstättenverzeichnis finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.
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