Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) dienen als überbetriebliche Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die WfbM kommt in Frage, wenn eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere einer Behinderung nicht möglich ist. Sie bietet eine Alternative zur angemessenen beruflichen Bildung oder einen Arbeitsplatz zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Die Arbeit in der WfbM soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit erhalten, sie entwickeln, erhöhen oder wiedergewinnen und dabei die Persönlichkeit weiterentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Aufgaben der Werkstätten sind gesetzlich definiert und haben zum Ziel, Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben einzugliedern.
Ein Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.
Zertifikate
In den insgesamt 33 WfbM in Sachsen-Anhalt arbeiten rund 11.000 Menschen mit Behinderung, darunter rund 1.000 in den Berufsbildungsbereichen und rund 10.000 in den Arbeitsbereichen. Diejenigen, die den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen haben, erhalten keinen gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsnachweis für ihre Leistungen.
Um den Übergang in ein Arbeits- oder Lehrverhältnis zu verbessern und die Chancen zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erhöhen, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration auf Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 13.07.2012 gemeinsam mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit ein individuelles Zertifikat zur Anerkennung der in WfbM erworbenen Qualifikationen entwickelt. Neben dem fachlichen Wissen und Können bildet das Zertifikat die Kompetenzen und Fertigkeiten, das Leistungspotenzial und die Eignung für ein Fachgebiet ab und können eine Brücke auf den allgemeinen Arbeitsmarkt darstellen. Das Zertifikat ermöglicht Absolvent*innen, auf ihre individuellen Leistungsstärken hinzuweisen.

