Allgemeine Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Äußerungen der UN-Fachausschüsse zu grundsätzlichen Fragen von Auslegung und Verständnis der Menschenrechtsabkommen werden "Allgemeine Bemerkungen" (englisch: "General Comments") genannt. In diesen legt der UN-Fachausschuss einzelne Artikel der Konvention aus, präzisiert deren Inhalt und gibt Empfehlungen für die Umsetzung ab.
Seit 2014 sind bereits die Allgemeinen Bemerkungen zu acht Rechten von Menschen mit Behinderungen verabschiedet worden.
Aktuell wird die Allgemeine Bemerkung Nr. 9 zu Artikel 11, Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen, erarbeitet. Hierzu fand im März 2023 eine erste Generaldebatte statt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Abstimmung mit der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte jeweils eine deutsche Fassung zu den Allgemeinen Bemerkungen erstellt. Auf der Seite der Monitoring-Stelle, unter der Überschrift Dokumente zur UN-Behindertenrechtskonvention - „Allgemeine Bemerkungen“ des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen können Sie die deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen aufrufen und herunterladen. Der Link zu dieser Seite lautet: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk.