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Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - gesetzliche Instrumentarien

Schwerbehinderte Menschen werden nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) mit speziellen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt . Diese Leistungen umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die Rehabilitationsträger - Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger der Sozialhilfe - stimmen ihre Zuständigkeit dabei miteinander ab .

Konkrete Unterstützung im Arbeitsprozess erhalten schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte nach der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung.

Leistungen können sein:

  1. Paragraf 15: Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen (behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung oder Schaffung neuer, geeigneter gegebenenfalls behindertengerecht ausgestatteter Ausbildungsplätze)
  2. Paragraf 17: Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben werden zum einen an schwerbehinderte Arbeitnehmer –zum Beispiel:
  • technische Arbeitshilfen gemäß  Paragraf 19,
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes gemäß Paragraf 20,
  • Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung gemäß Paragraf 22-

 und zum anderen an Arbeitgeber -zum Beispiel: 

  • Zuschüsse zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gemäß Paragraf 26,
  • Zuschüsse zu den Gebühren/ Kosten der Berufsausbildung gemäß Paragraf 26a beziehungsweise Paragraf 26 b,
  • Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen –sogenannter Minderleistungsausgleich- gemäß Paragraf 27- gewährt. 

Für die Bewilligung dieser Leistungen ist das Landesverwaltungsamt-Integrationsamt des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06122 Halle zuständig.

Eine „Betreuung“ wird auf Wunsch des Betroffenen vom Integrationsfachdienst geleistet, vermittelt wird sie durch das Integrationsamt.