Prüfung von Produkten und Dienstleistungen
Besteht ein Verdacht oder ein hinreichender Grund zur Annahme einer Nichtkonformität, leitet die Marktüberwachungsstelle eine Prüfung ein. Diese Prüfung umfasst zwei Aspekte:
- Prüfung auf formale Nichtkonformität: Die Marktüberwachungsstelle kontrolliert die Einhaltung formaler Anforderungen. Dazu gehört bei Produkten insbesondere die Prüfung, ob die erforderliche CE-Kennzeichnung angebracht ist, ob die EU-Konformitätserklärung korrekt ausgestellt wurde und ob die technischen Unterlagen verfügbar und vollständig sind. Bei Dienstleistungen gehört zu der Prüfung, ob die notwendigen Informationen zur Barrierefreiheit nach dem BFSG verfügbar und vollständig sind.
siehe Paragrafen 21, 23, 28 und 30 BFSG - Prüfung auf materielle Nichtkonformität: Es wird inhaltlich überprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit technisch und funktional eingehalten werden.
siehe Paragrafen 21, 22, 28 und 29 BFSG

