Das Programm Örtliches Teilhabemanagement
Örtliches Teilhabemanagement - die Projekte und Ansprechpartner*innen
In der aktuellen Förderperiode 2021 - 2027 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erneut mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus das Programm Örtliches Teilhabemanagement gestartet. Über eine Richtlinie konnen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt Personal- und Sachmittel für die Einstellung von örtlichen Teilhabemanager*innen beantragen.
Die Teilhabemanager*innen arbeiten an der Umsetzung der Idee eines inklusiven Gemeinwesens unter den spezifischen Bedingungen vor Ort mit. Sie
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wirken in den Kommunen an der individuellen Teilhabeplanung und der Erstellung kommunaler Aktionspläne bzw. deren Fortschreibung mit - jeweils unter den spezifischen Bedingungen vor Ort,
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geben Hinweise auf grundlegende Teilhabebarrieren und Inklusionsdefizite in den verschiedenen Lebensbereichen,
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wirken über verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in den Kommunen, in denen sie eingesetzt sind, auf der Ebene der Bewusstseinsbildung,
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regen individuell und fallbezogen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Nutzung der eigenen Ressourcen und der Ressourcen des sozialen Umfelds an und
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agieren als Schnittstelle zwischen den Leistungsträgern, Anbietern allgemeiner Teilhabeangebote (Ärzt*innen, Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen etc.) und den Menschen mit Behinderungen innerhalb der Kommunen Sachsen-Anhalts und
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arbeiten hierfür eng mit Expert*innen in eigener Sache bzw. deren Interessenvertretungen zusammen.
Die bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die erforderlichen Unterlagen sowie ergänzende Informationen stehen auf der Seite der Investitionsbank unter dem Link https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/wiedereingliedern-unterstuetzen/oertliches-teilhabemanagement zur Verfügung.
Aktuell sind bereits in 15 Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen Örtliche Teilhabemanagements implementiert:
Berichte der Universität Siegen zum Forschungsprojekt "UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen"
Die kommunale Ebene ist von entscheidender Bedeutung, um den Alltag von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Ein Forschungsprojekt der Universität Siegen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt auf, welche Herausforderungen bestehen und praxisnah Lösungen gefunden werden.
Hierbei zeigt sich: Sachsen-Anhalt ist bundesweiter Spitzenreiter bei den systematischen Planungsaktivitäten, die vor Ort unternommen werden, um gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen die Teilhabe zu gewährleisten. Die Studie identifiziert in Sachsen-Anhalt mit 93 Prozent anteilig die meisten systematischen Planungsaktivitäten, bundesweit liegt der Anteil bei 41 Prozent (siehe Seite 35 des Zwischenberichts).
Für den direkten Download des ersten Zwischenberichts des Forschungsprojekts "UN-BRK in den Kommunen", der die Ergebnisse einer bundesweiten Online-Recherche zu kommunalen systematischen Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK enthält, können Sie den nachstehende Link verwenden: Erster Zwischenbericht "UN-BRK in den Kommunen". Besonders bemerkenswert ist die Grafik auf Seite des Forschungsberichts, der die besonderen Leistungen des Landes abbildet.
Über den nachfolgenden Link, der auf die Internetseite "UN-Behindertenrechtskonvention trifft Kommune" des Deutschen Instituts für Menschenrechte führt, können Sie
- den ersten Zwischenbericht
- den zweiten Zwischenbericht
- und den dritten Bericht
- sowie den ersten Zwischenbericht in Leichter Sprache
und weitere Informationen herunterladen: UN-BRK trifft Kommune.





