Das Programm Örtliches Teilhabemanagement
Örtliches Teilhabemanagement - die Projekte und Ansprechpartner*innen
In der aktuellen Förderperiode 2021 - 2027 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erneut mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus das Programm Örtliches Teilhabemanagement gestartet. Über eine Richtlinie konnen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt Personal- und Sachmittel für die Einstellung von örtlichen Teilhabemanager*innen beantragen.
Die Teilhabemanager*innen arbeiten an der Umsetzung der Idee eines inklusiven Gemeinwesens unter den spezifischen Bedingungen vor Ort mit. Sie
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wirken in den Kommunen an der individuellen Teilhabeplanung und der Erstellung kommunaler Aktionspläne bzw. deren Fortschreibung mit - jeweils unter den spezifischen Bedingungen vor Ort,
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geben Hinweise auf grundlegende Teilhabebarrieren und Inklusionsdefizite in den verschiedenen Lebensbereichen,
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wirken über verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in den Kommunen, in denen sie eingesetzt sind, auf der Ebene der Bewusstseinsbildung,
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regen individuell und fallbezogen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Nutzung der eigenen Ressourcen und der Ressourcen des sozialen Umfelds an und
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agieren als Schnittstelle zwischen den Leistungsträgern, Anbietern allgemeiner Teilhabeangebote (Ärzt*innen, Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen etc.) und den Menschen mit Behinderungen innerhalb der Kommunen Sachsen-Anhalts und
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arbeiten hierfür eng mit Expert*innen in eigener Sache bzw. deren Interessenvertretungen zusammen.
Die bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die erforderlichen Unterlagen sowie ergänzende Informationen stehen auf der Seite der Investitionsbank unter dem Link https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/wiedereingliedern-unterstuetzen/oertliches-teilhabemanagement zur Verfügung.
Aktuell sind bereits in 8 Landkreisen und kreisfreien Städten Örtliche Teilhabemanagements implementiert.