Menu
menu

3. Gesundheitsberufe und Heilberufe-Kammern

Dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) obliegt die Zuständigkeit für die Heil- und Gesundheitsberufe in grundsätzlichen Angelegenheiten.

Dies betrifft die (akademischen) Berufe des/r

  • Apothekers/in,
  • Arztes/Ärztin,
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.
  • Psychologischen Psychotherapeuten/in 
  • Psychotherapeut/in und
  • Zahnarztes/-ärztin,

Des Weiteren zählen hierzu die (nichtakademischen) Berufe des/r

  • Anästhesietechnischer/r Assistent/in,
  • Altenpfleger/in *,
  • Altenpflegehelfer/in *,
  • Diätassistenten/in *,
  • Ergotherapeuten/in *,
  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegers/in,
  • Hebamme/Entbindungspflegers,
  • Krankenpflegehelfers/in,
  • Logopäden/in,
  • Masseure/sin und medizinische Bademeister/in,
  • Medizinisch/r Technologe/in (Medizinisch-technischen Assistenten/in,
  • Notfallsanitäter/in.
  • Operationstechnischen Assistenten/in,
  • Orthoptisten/in,
  • Pharmazeutisch-technischen Assistenten/in *,
  • Physiotherapeuten/in *,
  • Podologen/in und
  • Rettungsassistenten/in.

* Für die Ausbildung dieser Berufe ist das Ministerium für Bildung zuständig, soweit die Ausbildung nicht bei den Universitätsklinika erfolgt.

Außerdem obliegt dem MS die Zuständigkeit für die Heilberufe-Kammern. Die

verwalten sich selbst. Sie sind damit finanziell und organisatorisch eigenständig. Sie obliegen der Aufsicht des MS.

Aufsicht bedeutet hier Rechtsaufsicht, also (lediglich) die Kontrolle, ob sich die Kammer an Gesetz und sonstiges Recht hält. Sie umfasst nicht die Möglichkeit vorzugeben, in welcher Weise die Kammer von einem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch machen soll.

Dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Link) sind dabei folgende Aufgaben (insbesondere Bearbeitung von Anträgen und Einzelfällen) zugeordnet:

  • Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen für die approbierten (akademischen) Gesundheits- und Heilberufe,
  • Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen für (nichtakademische) Gesundheitsberufe,
  • Durchführung von staatlichen Prüfungen für  Gesundheitsberufe und Staatsprüfungen für Heilberufe (Organisation, Zulassung und Durchführung),
  • Angelegenheiten der Heilpraktiker/innen,
  • Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapeuten/innen sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten/innen,
  • Aufsicht über staatlich anerkannte Schulen und Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe.