Gemeinsames Landesgremium nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Das gemeinsame Landesgremium Sachsen-Anhalt (Ausführungsgesetz) ist in seiner konstituierenden Sitzung am 5. September 2013 gegründet worden.
Mitglieder sind das/ die
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung,
- Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt,
- Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen,
- Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt,
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt,
- Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer,
- kommunalen Spitzenverbände im Land sowie
- in Sachsen-Anhalt für die Wahrnehmung der Interessen von Patienten/innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen.
Das gemeinsame Landesgremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden medizinischen Versorgungsfragen abgeben. Es kann grundsätzliche Fragen zur Bedarfsplanung zur flächendeckenden Versorgung behandeln und auf die Regionen bezogene Versorgungsstrukturen entwickeln. Hierbei soll es Aspekte der fachspezifischen Versorgungslücken und der demografischen Entwicklung berücksichtigen. Das Gremium hat das Recht zur Stellungnahme bei der Aufstellung und Anpassung von Bedarfsplänen im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und zu den von den Landesausschüssen der (Zahn)Ärzte und Krankenkassen zu treffenden Entscheidungen.