Information über Anträge nach § 187 Absatz 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Mit der durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführten Regelung des § 187 Absatz 10 GWB sollen Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich erleichtert werden, indem die Vorschriften §§ 35 bis 41 GWB nicht angewendet werden.
Die Voraussetzungen für eine Nichtanwendung der Vorschriften sind,
- dass der Zusammenschluss eine standortübergreifende Konzentration von mehreren Krankenhäusern im Sinne des § 2 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes oder einzelner Fachrichtungen solcher Krankenhäuser zum Gegenstand hat,
- eine schriftliche Bestätigung der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden der Bundesländer, in denen die am Zusammenschluss beteiligten Krankenhäuser oder einzelnen Fachrichtungen solcher Krankenhäuser belegen sind, dass sie den Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich halten und dem Zusammenschluss nach vorliegenden Erkenntnissen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen,
- dass der Zusammenschluss bis zum 31. Dezember 2030 vollzogen wird.
Gemäß § 187 Absatz 10 Satz 2 GWB sind die zuständigen Landesministerien verpflichtet, Anträge auf schriftliche Bestätigung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter Nennung der Zusammenschlussbeteiligten zu veröffentlichen.
- Information des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt über den Antrag des Universitätsklinikums Magdeburg betreffend die geplante Übernahme der Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH
- Information des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt über den Antrag des Klinikums Magdeburg betreffend die geplante Übernahme der Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH sowie der Lungenklinik Lostau gGmbH vom 15.04.2025, eingegangen per E-Mail ebenfalls am 15.04.2025. Diese Veröffentlichung erfolgt im Zeitraum vom 15.04.2025 bis zum 15.05.2025.
- Information des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt über den Antrag des Krankenhauses St. Marienstift Magdeburg betreffend den geplanten Erwerb der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie und der Klinik für Geriatrie des Klinikums in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH, Magdeburg, nebst MVZ und Krankenhausimmobilie vom 15.04.2025, eingegangen am selben Tag. Diese Veröffentlichung erfolgt im Zeitraum vom 15.04.2025 bis zum 15.05.2025.