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Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln

Arzneimittel müssen, bevor sie auf den deutschen Markt kommen, in der Regel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, dem Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft werden. Für die nationale Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln sind folgende Bundesoberbehörden zuständig:

Eine europaweit gültige Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln erfolgt durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in London.