Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln
Arzneimittel müssen, bevor sie auf den deutschen Markt kommen, in der Regel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, dem Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft werden. Für die nationale Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln sind folgende Bundesoberbehörden zuständig:
- das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen (Hessen) für Sera, Impfstoffe, Blutzubereitungen, Testallergene und Testantigene,
- das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)in Bonn für alle weiteren Humanarzneimittel.
- das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Berlin (BVL) für Tierarzneimittel,
Eine europaweit gültige Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln erfolgt durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in London.