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Kontrolle des Arzneimittelverkehrs

Alle Arzneimittel unterliegen einer fortlaufenden Risikobewertung. Die Kontrolle des Arzneimittelverkehrs einschließlich aller Vertriebsstufen vom Hersteller bis zur Apotheke ist Aufgabe der staatlichen Arzneimittelüberwachung. Rechtsgrundlage ist das vom Bund erlassene Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG).
Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs und die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Standards ist Angelegenheit der Länder. Zuständige Landesbehörden in Sachsen-Anhalt sind:

  • das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die Mitwirkung an der Gesetzgebung und die einheitliche Umsetzung und Durchführung im Land Sachsen-Anhalt

sowie folgende nachgeordnete Behörden:

  • das Landesverwaltungsamt für
    -    Erlaubnisse, Genehmigungen, Zertifikate nach dem Arzneimittelgesetz
    -    Überwachung der Pharmazeutischen Unternehmen, Vertriebsunternehmen, Krankenhausapotheken, Arzneimittelgroßhandelsbetriebe, Überwachung eines Teils der öffentlichen Apotheken
    -    Durchführung des Transfusionsgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes.
    -    Erlaubnisse, Genehmigungen nach dem Apothekengesetz.
    -    Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs.
    -    Qualitätssicherung im Arzneimittelwesen in Sachsen-Anhalt
  • das Landesamt für Verbraucherschutz – Arzneimittelprüfstelle – für die amtliche Arzneimitteluntersuchung der vom Landesverwaltungsamt oder der Apothekerkammer  im Rahmen der Überwachung gezogenen Proben sowie gutachterliche Tätigkeiten für die Überwachungsbehörde. Weiterhin werden gutachterlich beschlagnahmte Arzneimittel, Stoffe oder sonstige Proben im Auftrag der Polizei und der Staatsanwaltschaften oder des Zolls untersucht.

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