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Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Alle Apothekerinnen und Apotheker in Sachsen-Anhalt sind kraft Gesetzes Mitglieder in der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.

Die Apothekerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die Aufgaben zugewiesen sind, einerseits die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen, anderseits Berufspflichten festzulegen und zu überwachen. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Aufsicht über die Berufsausübung sowie das Weiter- und Fortbildungswesen.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13.07.1994 (GVBL. LSA S. 832) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.02. 2008 (GVBl. LSA S. 58).

Die wesentlichen Aufgaben der Apothekerkammer zusammengefasst sind:

  • Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die der Apothekerkammer vom Land übertragen wurden:
    -    Überwachung eines Teils der öffentlichen Apotheken
    -    Anordnung der Dienstbereitschaft
    -    Vergabe von Rezeptsammelstellen
    -    Genehmigung von Versorgungsverträgen, z.B. für Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser
    -    Durchführung der berufsbegleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmaziepraktikanten
  • Interessensvertretung aller Kammerangehörigen gegenüber der Politik unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit
  • Verwaltung der Angelegenheiten der Mitglieder in eigener Verantwortung (Selbstverwaltung)
  • Überwachung der Berufspflichten der Mitglieder
  • Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung

Anschrift :
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120  Magdeburg
 
Tel.: 0391-6090 40
Fax: 0391-6090 43