So wirkt das Gute-Kita-Gesetz des Bundes in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt erhält aus dem KiTa-Qualitätsgesetz zuletzt für die Jahre 2023 und 2024 rund 100 Millionen Euro. Bei der länderspezifischen Umsetzung geht es vor allem um mehr Qualität und weniger Gebühren. Die Länder konnten entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort ergreifen. Sachsen-Anhalt setzt auf einen Fachkräfte-Pakt für Ausbildung und Qualifizierung, auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf Elternentlastung. Dazu hatten Bund und Land einen Vertrag geschlossen; der Landtag goss die dort vereinbarten Punkte in ein Gesetz, das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG).
Das durch das KiQuTG geänderte Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) wurde am 23. Januar 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Mit vereinten Kräften sorgen Bund und Land für mehr Bildungsgerechtigkeit im Kindesalter. Wir investieren mit dem Kita-Qualitätsgesetz in die pädagogische Arbeit in den Kitas und helfen den Einrichtungen dabei, qualifizierte Fachkräfte für Kitas zu gewinnen und zu halten. Das Land wird die Beitragsentlastung für Familien fortsetzen. Dies ist ein klares Signal an Familien mit mehreren Kindern und kleinem oder mittlerem Einkommen, zumal diese durch die allgemeine Preissteigerung stärker belastet sind. Zugleich führen wir die erfolgreiche Arbeit unserer Sprach-KiTas fort. Sprachförderung in den KiTas legt den Grundstein für einen erfolgreichen Bildungsweg. Träger und Beschäftigte können ihre wichtige Arbeit nach Auslaufen des Bundesprogramms nun im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes fortsetzen.“
Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen
Seit Anfang 2020 bezahlen Eltern, die mehr als ein Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort haben, nur den Beitrag für das älteste Kind. Soweit sie mehrere Kinder im Hort haben, bezahlen sie die Hortbeiträge für diese Kinder. Diese Entlastung bezogen auf die Krippen- und Kindergarten-Beiträge wird weiterhin abgesichert.
Mehr Fachkräfte in KiTas mit besonderen Bedarfen
Seit 2020 stellt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Jahrespersonalkosten für 137 pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, um die KiTas mit besonderen Bedarfen zu stärken. Seit 2024 stehen insgesamt 150 Stellen zur Verfügung.
Quereinsteigerprogramm
Es sollen mehr Menschen, die einen Realschulabschluss und bereits eine andere mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, für den Quereinstieg in den Erzieherinnen- / Erzieherberuf gewonnen werden. Die notwendigen 600-stündigen Vorpraktika für Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen werden im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes auch künftig vergütet.
Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher
Um mehr Auszubildende zu gewinnen, wird das Angebot einer praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung fortgesetzt. Die Auszubildenden in der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung lernen frühzeitig die KiTa-Praxis kennen und können so früher in den Einrichtungen eingebunden werden. Die wichtige Arbeit der Praxisanleiterinnen und -anleiter wird ebenfalls vergütet, sodass die Einrichtungen entlastet werden und die Ausbildungsqualität gesteigert wird. Künftig sollen jährlich Zuschüsse für 200 vergütete Ausbildungsplätze und bis zu 200 Qualifizierungen für Praxisanleitende finanziert werden.
Schulgeldfreiheit
Zur Gewinnung des Fachkräftenachwuchses ist Schulgeldfreiheit von zentraler Bedeutung. Seit 2019 finanziert das Land die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in erzieherischen Berufen, indem es Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft fördert, wenn und soweit diese kein Schulgeld erheben. „Wir werden nicht länger riskieren, dass das Schulgeld Interessierte davon abhält, in Sachsen-Anhalt einen dieser wichtigen Berufe zu wählen", sagt Ministerin Petra Grimm-Benne.
Finanzierung von Fachberatungskräften
Seit dem 1. Januar 2020 gewährt das Land jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mit Mitteln des Bundes im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes Zuweisungen für die Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung um mindestens zwei Vollzeitstellen. Diese Beratung zielt auf eine weitere Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Maßnahme wird weiterhin zunächst bis zum Ende 2024 abgesichert.
Sprach-KiTas
Die Finanzierung der Sprach-KiTas in Sachsen-Anhalt wird künftig im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes sichergestellt. Die Sprach-KiTas, die bisher über das Bundesprogramm „Sprach-KiTas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefördert wurden, können ihre Arbeit nahtlos fortsetzen. Ziel ist es, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern weiter zu verbessern. Aus den Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes werden die 209 Sprach-KiTas in Sachsen-Anhalt mit 236 halben Fachkraftstellen sowie Fachberatungsträger mit 20 halben Fachberatungsstellen weiter gefördert.