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Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern - so wirkt das Gute-Kita-Gesetz des Bundes in Sachsen-Anhalt

Um dem Recht von Kindern auf Bildung Rechnung zu tragen, bedarf es auch einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung. 
Bereits im Jahr 2014 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, gemeinsam die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln. 2016 lagen in Form des  „Zwischenberichts Frühe Bildung weiter entwickeln“ erstmals gemeinsame Qualitätsziele von Bund und Ländern vor. Auf der Grundlage dieses Berichts wurden auf der Jugend- und Familienkonferenz 2017 in Quedlinburg Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) verabschiedet und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) als erster Meilenstein auf dem Weg zu einem dauerhaftem Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet: Kernbestandteil des zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen  KiQuTG (auch: sog. Gute-Kita-Gesetz) ist ein Instrumentenkasten mit zehn qualitativen Handlungsfeldern sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen, aus dem die Länder nach ihren jeweiligen Entwicklungsbedarfen „ihre“ Maßnahmen auswählen konnten. Die individuellen Maßnahmen jedes Landes waren in einem Handlungs- und Finanzierungskonzept (HFK) niederzulegen und anschließend in einem  Vertrag mit dem Bund zu besiegeln.

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz vom 1.1.2023 (2. KiQuTG) wurde das Gute-KiTa-Gesetz weiterentwickelt  und der Fokus stärker auf bestimmte (vorrangige) Handlungsfelder gesetzt, die besonders bedeutsam für die Qualität sind, wie z. B. ein guter Betreuungsschlüssel, die Stärkung der Leitung oder die Gewinnung von Fachkräften, so dass  überwiegend nur noch derartige Maßnahmen von den Ländern zu ergreifen waren. Mit dem 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhaben in der Kindertagesbetreuung (Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) (in Kraft seit 1.1.2025) setzt der Bund sein finanzielles Engagement zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung für die Jahre 2025 und 2026 fort.  

Der Bund unterstützte die Länder im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes von 2019 bis 2022 mit rund 5,5 Mrd. Euro und im Zusammenhang mit dem im Januar 2023 in Kraft getretenen Kita-Qualitätsgesetze (2. KiQuTG)  für die Jahre 2023 und 2024  mit rund 4 Mrd. Euro. Für die Verlängerung der Förderung  (auf der Basis des 3. KiQuTG) in den Jahren 2025 und 2026 hat der Bund erneut insg. knapp 4 Mird. Euro (pro Jahr 1,993 Mrd. Euro)  bereitgestellt.  

Das Land Sachsen-Anhalt erhielt aus dem KiTa-Qualitätsgesetz zuletzt für die Jahre 2023 und 2024 auf der Basis des Königsteiner Schlüssels rund 100 Millionen Euro. Für die Jahre 2025 und 2026 beläuft sich die Zuweisung auf eine ähnliche Höhe. Bei der Umsetzung durch die Länder war zu beachten, dass die vorrangige für die Qualität besonders bedeutsamen Handlungsfelder bedient werden. Sachsen-​Anhalt setzte unter Berücksichtigung eines Landtagsbeschlusses dabei auf einen Fachkräfte-​Pakt für Ausbildung und Qualifizierung, auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf eine Fortsetzung der  Elternentlastung bei den Kita-Gebühren.

In Folge der Umsetzung der Maßnahmen des jeweiligen KiQuTG  wurde das  Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-​​Anhalt (KiFöG LSA)  jeweils entsprechende geändert, zuletzt zum 1.1.2025.

Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen

Seit Anfang 2020 bezahlen Eltern, die mehr als ein Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort haben, nur den Beitrag für das älteste Kind. Soweit sie mehrere Kinder im Hort haben, bezahlen sie die Hortbeiträge für diese Kinder. Diese Entlastung bezogen auf die Krippen- und Kindergarten-Beiträge wird weiterhin abgesichert.

Mehr Fachkräfte in KiTas mit besonderen Bedarfen

Seit 2020 stellt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Jahrespersonalkosten für 137 pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, um die KiTas mit besonderen Bedarfen zu stärken. Seit 2024 stehen insgesamt 150 Stellen zur Verfügung.

Quereinsteigerprogramm

Es sollen mehr Menschen, die einen Realschulabschluss und bereits eine andere mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, für den Quereinstieg in den Erzieherinnen- / Erzieherberuf gewonnen werden. Die notwendigen 600-stündigen Vorpraktika für Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen werden im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes auch künftig vergütet.

Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Um mehr Auszubildende zu gewinnen, wird das Angebot einer praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung fortgesetzt. Die Auszubildenden in der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung lernen frühzeitig die KiTa-Praxis kennen und können so früher in den Einrichtungen eingebunden werden. Die wichtige Arbeit der Praxisanleiterinnen und -anleiter wird ebenfalls vergütet, sodass die Einrichtungen entlastet werden und die Ausbildungsqualität gesteigert wird. Künftig sollen jährlich Zuschüsse für 200 vergütete Ausbildungsplätze und bis zu 200 Qualifizierungen für Praxisanleitende finanziert werden.

Schulgeldfreiheit

Zur Gewinnung des Fachkräftenachwuchses ist Schulgeldfreiheit von zentraler Bedeutung. Seit 2019 finanziert das Land die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in erzieherischen Berufen, indem es Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft fördert, wenn und soweit diese kein Schulgeld erheben. „Wir werden nicht länger riskieren, dass das Schulgeld Interessierte davon abhält, in Sachsen-Anhalt einen dieser wichtigen Berufe zu wählen", sagt Ministerin Petra Grimm-Benne.

Finanzierung von Fachberatungskräften

Seit dem 1. Januar 2020 gewährt das Land jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mit Mitteln des Bundes im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes Zuweisungen für die Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung um mindestens zwei Vollzeitstellen. Diese Beratung zielt auf eine weitere Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Maßnahme wird weiterhin zunächst bis zum Ende 2024 abgesichert.

Sprach-KiTas

Die Finanzierung der Sprach-KiTas in Sachsen-Anhalt wird künftig im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes sichergestellt. Die Sprach-KiTas, die bisher über das Bundesprogramm „Sprach-KiTas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefördert wurden, können ihre Arbeit nahtlos fortsetzen. Ziel ist es, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern weiter zu verbessern. Aus den Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes werden die 209 Sprach-KiTas in Sachsen-Anhalt mit 236 halben Fachkraftstellen sowie Fachberatungsträger mit 20 halben Fachberatungsstellen weiter gefördert.