Mehrlingsgeburten
Die Geburt von Mehrlingen stellt für Eltern eine schöne und zugleich verantwortungsvolle Aufgabe dar, die in der Regel mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden ist. Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen). Mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft ist eine finanzielle Zuwendung verbunden, die eine Anerkennung und Wertschätzung der Leistung der Großfamilien darstellt, die diese mit dem Erziehen und Aufwachsen ihrer Kinder auch für die Gesellschaft erbringt. Die Zuwendung des Landes beträgt 1.400 Euro für jedes Mehrlingskind. Sie wird einkommensunabhängig ausgereicht. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge beim Landesjugendamt zu stellen. Die Antragsstellung ist einmalig.